Neuigkeit: Klage gegen Crypto.com und deren Gesellschafter wegen fehlender BaFin-Lizenz eingereicht!
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Die Kryptohandelsplattform Crypto.com wirbt damit, zu den führenden Anbietern in Europa zu gehören und richtet sich aktiv an deutsche Anleger, obwohl das Unternehmen über keine BaFin-Genehmigung für die Teilnahme am deutschen Finanzmarkt verfügt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitete daher 2023 Ermittlungen ein, woraufhin Crypto.com offiziell seinen Rückzug vom deutschen Markt ankündigte. In einem Artikel auf Finanzen.net im März 2023 wurde dieser Rückzug öffentlich bestätigt.
Jedoch zeigen zahlreiche Hinweise, dass sich das Angebot von Crypto.com bzw. der dahinter stehenden Foris MT Malta Limited sehr wohl auf den deutschen Markt richtet. Angesichts dieses klaren Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und die Regulierungspflichten habe ich Klage gegen die Foris MT Malta Limited sowie deren Gesellschafter-Geschäftsführer Mariana Dinkova, Rafael de Marco e Melo und Robert Ancilleri eingereicht.
Die fehlende BaFin-Genehmigung hat in diesem Fall große Bedeutung. Crypto.com, das bereits mehrfach durch Fälle von Betrug und manipulierten Trading-Portalen aufgefallen ist, macht regelmäßig durch fragwürdige Praktiken auf sich aufmerksam. Das Muster ist meist ähnlich: Kunden werden über manipulierte Werbeanzeigen angesprochen, in denen prominente Persönlichkeiten angeblich von schnellen Erfolgen im Kryptomarkt durch Crypto.com berichten. Diese Werbefilme, die mithilfe von KI-Programmen manipuliert wurden, wecken das Interesse potenzieller Kunden. In der Folge melden sich vermeintliche Anlageberater per Telefon und überzeugen die Anleger, kleine Beträge zu investieren, wobei die Beratungsgespräche oft aus London oder Österreich geführt werden.
Nachdem diese erste Summe investiert wurde, erhalten die Anleger Zugang zu einer gefälschten Handelsplattform, auf der erhebliche Gewinne suggeriert werden, um sie zu weiteren Investitionen zu motivieren. Schließlich eröffnen die Betrüger ein Konto bei Crypto.com, auf das dann hohe Beträge überwiesen werden. Die Transaktionen laufen dabei häufig über den Finanzdienstleister Openpayd Financial Services Malta Ltd. Zugleich erhalten die Betrüger mithilfe von Fernzugriffs-Tools wie AnyDesk Zugang zu diesen Konten. Die angeblich existierenden Handelsportale, auf die das Geld fließt, erweisen sich in der Regel als Fälschungen und bleiben danach unerreichbar.
Ob Crypto.com direkt in diese Betrugsfälle verwickelt ist oder nicht, spielt für die Schadensersatzansprüche im laufenden Verfahren keine Rolle. Hier steht allein die fehlende BaFin-Genehmigung nach § 32 KWG im Fokus.
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