Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht seit 1. Januar 2015
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Seit 01.01.2015 gelten folgende Neuregelungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts:
- Zulassung per Internet
An- und Ummeldungen von Fahrzeugen erfordern im kommenden Jahr nicht mehr unbedingt das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, vielmehr können sie auch vom heimischen PC aus erledigt werden. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt ein spezielles Internetportal einrichten, das im Januar online geschaltet werden soll.
Für neue Nummernschilder und Fahrzeugscheine ist außerdem ein zusätzlicher QR-Code vorgeschrieben.
- Neue Abgasnorm Euro 6
Bereits seit September gilt die neue Abgasnorm Euro 6 für Neuwagen, die den Stickoxid-Ausstoß reduzieren soll. Betroffen davon sind vor allem Diesel-PKW. Die sog. Umweltplaketten bleiben davon allerdings unberührt: Autofahrer können auch weiterhin mit den Euro 4- und Euro 5-Plaketten in die Umweltzonen der Innenstädte einfahren.
- Notruf per E-Call
Neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge müssen spätestens ab kommenden Oktober über das automatische Notrufsystem E-Call (Emergency Call) verfügen. Dieses setzt automatisch einen Notruf an die Rufnummer 112 ab, sobald ein Airbag auslöst. Auch werden dann Positionsangaben und die letzte Fahrtrichtung übermittelt.
- Neue DIN-Norm für Verbandskästen
Verbandskästen müssen ab kommendem Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen. Alte Verbandskästen dürfen allerdings noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.
- Neue Versicherungs-Typklassen
Die Kfz-Versicherer hatten angekündigt, für rund ein Viertel aller zugelassenen Fahrzeuge die Typklassen in der Haftpflichtversicherung zu ändern. Danach sollen 14 % hoch- und 12 % der Fahrzeuge heruntergestuft werden. In der Vollkaskoversicherung müssen sogar fast 50 % der Autofahrer mit Änderungen rechnen. Hier werden 10 % der Fahrzeuge hoch- und 36 % heruntergestuft. Ähnlich sieht es bei der Teilkaskoversicherung aus. Die entsprechenden Policen dürften inzwischen vorliegen, so dass jeder schon weiß, ob er mehr oder weniger zahlen muss.
Quelle: ZAP-Heft 2/15-2014
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