NEV New Energy Values GmbH ist pleite. Was tun?

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Insolvenz der NEV

Das Amtsgericht Rottweil hat mit Beschluss vom 29.05.2020, Aktenzeichen 5 IN 185/19, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEV New Energy Values GmbH eröffnet, weil die NEV überschuldet und zahlungsunfähig sei.

Es hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.08.2020 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Geschichte der NEV

Die NEV wurde am 21.12.2010 im Handelsregister Stuttgart eingetragen. Geschäftsführer war ein Herr Uwe Michael Ludwigs. Dieser wurde jedoch bereits 4 Monate später von Herrn Wolfgang Poulsen abgelöst. Am 18.10.2018 übernahm Herr Ralf Günther Laupheimer die Geschäftsführung. 

Gesellschafter der NEV waren die BGEE-Beteiligungsgesellschaft für Erneuerbare Energien mbH aus Oberhaching und die VC Value Control uG aus Brackenheim.

Geschäfte der NEV

Die NEV sammelte von Anlegern auf 2 Wegen Geld ein, das sie in Biokraftanlagen, Windkrafträder und andere Projekte, die mit "grüner Energie" zu tun haben sollten, investieren wollte. Zum einen bot sie Anlegern partiarische Darlehen an, zum anderen kaufte sie Anlegern Lebensversicherungen ab, deren Rückkaufswert sie sich auszahlen ließ. Die Anleger sollten nach 7 Jahren 200 % des Rückkaufwertes ausbezahlt bekommen. Beide Verträge enthielten eine Qualifizierte Nachrangklausel, nach der die Anleger keine Auszahlungen verlangen können, wenn die NEV durch die Zahlung zahlungsunfähig würde, und die Forderungen der Anleger in der Insolvenz erst nach allen anderen Gläubiger bedient werden.

Der Insolvenzverwalter hat jedoch festgestellt, dass die NEV gar nicht direkt in Windkraft- oder Solaranlagen investierte, sondern mit dem eingesammelten Geld von ca. 4,1 Millionen Euro der Contrust Enegiefonds GmbH  Co. KG und der W. u. H. Solar s.r.l. Darlehen gegeben hat. Die W u. H Solar s.r.l. wollte Windkrafträder auf Sizilien aufstellen. Die angelieferten Windkrafträder sind jedoch bis heute nicht errichtet worden, weil die Behörden keine Baugenehmigungen erteilen. Der Insolvenzverwalter hat keine gesicherten Feststellungen zu den Darlehen und den Investitionen treffen können, weil die Geschäftsunterlagen der NEV lückenhaft sind.

Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die BaFin hat der NEV mit Bescheid vom 11.10.2019 den Ankauf von Lebensversicherungen untersagt und die unverzüglich Rückabwicklung der schon geschlossenen Kaufverträge  angeordnet. Die Kaufverträge würden nicht genehmigte Einlagengeschäfte darstellen, weil die Qualifizierte Nachrangklausel unwirksam sei.

Diese Rechtsansicht hat auch das Landgericht Rottweil in einem Urteil vom 23.10.2019, Aktenzeichen 1 O 113/2019, vertreten.

Ansprüche der Anleger:

Da die Qualifizierte Nachrangklausel unwirksam ist, können Anleger normale Forderungen im Rang von § 38 InsO zur Insolvenztabelle anmelden.

Außerdem könnte der jeweilige Geschäftsführer der NEV, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Amt gewesen ist, nach § 823 Abs. 2 BGB, §§ 54, 32 KWG (Kreditwesengesetz) auf Schadensersatz haften, weil die NEV ohne Genehmigung Einlagengeschäfte betrieben hat.

Foto(s): Bild von Schwoaze auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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