NEWS CORONA: Der BGH muss ran! War die Vorlage gefälschter Impfpässe in der Apotheke – doch – strafbar?

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Seit dem 24.11.2021 ist es dies auf jeden Fall. Durch die Gesetzesänderung wurden die §§ 277, 279 StGB reformiert und die vermeintliche Strafbarkeitslücke geschlossen. 

Umstritten ist die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke nach der alten Rechtslage doch strafbar war.

Das Landgericht Osnabrück (vgl. Beschluss vom 26.10.2021, Az.: 3 Qs 38/21 Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses in der Apotheke – Strafbarkeit? ) vertrat eine klare Haltung, nämlich das kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag.

Doch zwischenzeitlich bewerten einige Oberlandesgerichte die Rechtslage anders, sodass das Oberlandesgericht Karlsruhe dem BGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. Beschluss vom 26.07.2022, Az:. 2 Rv 21 Ss 262/22).

Hintergrund des Verfahrens in Karlsruhe ist ein anhängiges Revisionsverfahren:  

Einem 32 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, am 03. November 2021 in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass vorgelegt zu haben, mit dem Ziel ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Die Fälschung flog auf.

Das Amtsgericht Lörrach verurteilte den Mann wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro. 

Wie bereits eingangs erwähnt, ist ein solches Verhalten seit November letzten Jahres als  Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses – darum handelt es sich bei Impfausweisen – gemäß §279StGB strafbar.

Vor der Gesetzesänderung griff § 279 StGB nur, wenn das unrichtige Gesundheitszeugnis gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft gebraucht wird, nicht bei Vorlage in einer Apotheke.

Nach einer Auffassung, so auch u.a. das Landgericht Osnabrück, ist in der Folge dann auch eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausgeschlossen, da die Sondervorschriften über Gesundheitszeugnisse eine Sperrwirkung entfalten, die der Annahme einer strafbaren Urkundenfälschung entgegenstehe. 

Andere Oberlandesgerichte sehen hingegen den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt an. Argumente für eine Strafbarkeit sind u.a. der Gesetzeswortlaut, Sinn und Zweck der Strafnorm sowie die Systematik.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe kann seinen Fall insoweit nicht entscheiden, da die Rechtslage bei den Oberlandesgerichten unterschiedlich bewertet wird. So ist nach § 121 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz die Sache zunächst dem Bundesgerichtshof vorzulegen, der darüber dann nunmehr entscheiden muss, ob die Vorschriften über die unrichtigen Gesundheitszeugnisse eine Sperrwirkung entfalten und einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung entgegenstehen, oder nicht.

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. 

Was sollten Sie tun, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefälschten Impfpasses oder Testnachweises eingeleitet wurde? Gegenüber der Ermittlungsbehörde schweigen und umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Kontaktieren Sie mich gerne.



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