Nicht krank – nur schwanger: Schwangerschaft als Soldatin

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Seit 2001 stehen in der Bundeswehr alle Verwendungsreihen auch für Frauen offen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik und die Militärführung dazu gezwungen. Dennoch herrscht auch 12 Jahre danach noch eine erhebliche Unsicherheit auf Seiten des Dienstherrn, insbesondere bei schwangeren Soldatinnen. Man hat das Gefühl, dass schlicht unbekannt war, dass Frauen schwanger werden können. Wegen der verbreiteten Unkenntnis schreiben Truppenärzte die Soldatin oft vorsichtshalber krank ("kzH"), um "Problem" schnell los zu werden. Dabei wird übersehen, dass eine Schwangerschaft nicht mit einer Krankheit gleich gesetzt werden kann.

Im Jahresbericht 2010 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird es auf den Punkt gebracht:

Der Schutz werdender Mütter muss auch im dienstlichen Alltag der Bundeswehr sichergestellt sein. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass schwangere Soldatinnen aus Unsicherheit oder übertriebener Fürsorge von allen Arbeiten ausgeschlossen oder einfach ‚krank zu Hause' geschrieben werden, was jedoch immer wieder geschieht. Hier ist, in Abstimmung mit der Schwangeren und unter Rückgriff auf medizinische Beratung, ‚Augenmaß' gefordert."

Immerhin Ende Oktober 2011 hat der Dienstherr dies zum Anlass genommen und eine Infokampagne gestartet. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass auch trotz dieser Kampagne, insbesondere Vorgesetzte und Truppenärzte weiterhin nicht wissen, wie Sie mit der Situation umzugehen haben und vor allem, welche Rechtvorschriften anzuwenden sind. Durch die vorschnelle Krankschreibung wird z.B. die "Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen" (MuSchSoldV) ignoriert, auch die Grundsätze der Vereinbarkeit von Familie und Dienst werden durch die bisherige Praxis nicht oder nur zögerlich angewendet. Grundsätzlich nimmt eine Soldatin während der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist am regelmäßigen Dienst teil. Wie bei jedem Grundsatz gibt es aber auch hiervon Ausnahmen und Einschränkungen.

Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, kläre ich gerne in einem individuellen Gespräch ohne Zeitdruck. Dies auch außerhalb der Kanzlei und der Geschäftszeiten. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen (Truppendienst-) Gerichten. Durch die lange Tätigkeit beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und dem Durchlaufen der Ausbildung zum Reserveoffizier kann ich mich in Ihre persönliche Situation hineinversetzen und darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln.

Rechsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter http://www.kanzlei-gerold.de/wehrrecht


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