Nichtauszahlung von Bonuszinsen: BSQ Bauspar AG nimmt Berufung zurück

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Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 14.09.2017 die BSQ Bausparkasse verurteilt, Bonuszinsen im Tarif Q12 aus einem von der Bausparkasse gekündigten Bausparvertrag auszubezahlen. Wir berichteten darüber hier. Die hiergegen von der BSQ Bauspar AG eingelegte Berufung wurde nunmehr zurückgenommen, sodass das Urteil vom 14.09.2017 rechtskräftig ist.

Konsequenzen des Urteils

Betroffene Bausparer, denen der Bausparvertrag durch die BSQ gekündigt wurde und denen die Bonuszinsen nicht ausbezahlt wurden, können sich nunmehr auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Nürnberg berufen und die BSQ zur Auszahlung auffordern.

Sollte die BSQ Bauspar AG hiernach ein Vergleichsangebot unterbreiten, so sollten Betroffene das Angebot vor der Annahme anwaltlich prüfen lassen. Oftmals spiegelt das Vergleichsangebot der BSQ Bauspar AG nämlich nicht das Risiko wieder, dass die Bausparkasse im Falle eines Gerichtsverfahrens auf sich nimmt. Aus einer Vielzahl von Verfahren gegen die BSQ wissen wir, dass bei anwaltlicher Vertretung regelmäßig ein höherer Vergleichsabschluss erzielt werden kann. 

Das Verhalten der BSQ zeigt, dass sich diese im Verhandlungstermin sicher war, dass auch das Landgericht die Berufung zurückweisen und das Urteil des Amtsgerichts bestätigen würde. Der BSQ ging es somit einzig und allein darum, einen Präzedenzfall zu vermeiden.

Rechtsanwalt Markus Mehlig vertritt bundesweit betroffene Bausparer außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung von Bonuszinsen. Gerne steht er Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.


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