Noch mehr schlechte Nachrichten für Anleger von POC Fonds

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Für die Anleger, welche sich an einem der zahlreichen Fonds der Gesellschaft Proven Oil Canada (POC) beteiligt hatten, häuften sich in den letzten Monaten bereits die schlechten Nachrichten. So gab es für alle Beteiligungen seit über einem Jahr keine Ausschüttungen mehr und die Anleger wurden immer wieder auf die Zukunft vertröstet.

Wer zu den Optimisten gehörte und bislang noch an eine nur vorübergehende Flaute geglaubt hatte oder sich vielleicht sogar Hoffnungen auf Besserung gemacht hatte, der dürfte nunmehr erneut schwer enttäuscht werden. Denn nach Informationen, die Witt Rechtsanwaelte PartG mbB vorliegen, wird die Geschäftsführung der POC Fondsgesellschaften in den nächsten Tagen flächendeckend von allen Anlegern der verschiedenen POC Fonds die im gesamten Kalenderjahr 2013 erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern.

Die Schreiben der Fondsgeschäftsführung, welche Witt Rechtsanwaelte PartGmbB bereits bekannt sind, werden bereits in den nächsten Tagen verschickt werden. Darin wird unter Fristsetzung zum 25.07.2015 die Rückzahlung aller im Jahr 2013 erhaltenen Ausschüttungen gefordert. Zur Begründung wird angeführt, dass zum einen der Öl- und Gaspreis stark gefallen sei, zum anderen aber vor allen Dingen, dass die Banken das Kreditengagement kritisch prüfen würden und die Gefahr einer Kreditkündigung bestehe. Dies würde möglicherweise das Aus der POC Fonds bedeuten, da die Banken offenbar Zugriff auf die Ölquellen haben.

Witt Rechtsanwaelte PartG mbB raten den betroffenen Anlegern, sich gegen diese Rückforderung der im Jahr 2013 erhaltenen Ausschüttungen zu wehren. Denn es gibt rechtlich sehr gute Aussichten dafür, dass die Anleger die Zahlungen nicht leisten müssen, um nicht noch den schon entstandenen Schaden zu vergrößern.

Um eine Rückforderung seitens der Geschäftsführung zu begründen, müsste es entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag geben. Eine solche wirksame Regelung zur Rückforderung bereits geleisteter Ausschüttungen ist nach Einschätzung der Kanzlei Witt Rechtsanwälte PartG mbB nicht gegeben. Da spätestens nach den jüngsten Entwicklungen für das eingesetzte Kapital der Anleger mit dem Schlimmsten, also einem Totalverlust gerechnet werden muss, sollten betroffene Anleger jedenfalls eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen vermeiden. Denn dass die betroffenen Anleger auch dieses Geld jemals wiedersehen würden, ist derzeit mehr als ungewiss.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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