Noch 3 Tage – Lösen Sie Ihr Darlehen bei der Hamburger Volksbank fristgerecht ab!

  • 3 Minuten Lesezeit

Jetzt attraktiven Ausstieg sichern! Bis zum 21. Juni widerrufen!

Wer nach dem 1. November 2002 einen Immobiliendarlehensvertrag geschlossen hat, kann diesen heute noch widerrufen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Die Belehrungstexte zu tausenden Verträgen sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft und damit möglicherweise widerrufbar. Schätzungen zufolge sind rund 80 % der sich im Umlauf befindenden Belehrungsformulare potenziell ungültig.

Hintergrund ist die seit Anfang November 2002 für Kreditinstitute bestehende Pflicht, ihre Kunden bei Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Zahlreiche Rechtsabteilungen von Banken kamen dieser Pflicht aber offenbar nicht genügend nach. Bemängelt werden gravierende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, in Belehrungsformularen. Der BGH hat sich deshalb schon mehrfach der Ansicht seiner Vorinstanzen angeschlossen und Widerrufsbelehrungen für ungültig erklärt. Für Darlehensnehmer bedeutet das die fortdauernde Widerrufbarkeit ihrer seit Jahren laufenden Verträge. Die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung fällt auch nicht an. In Zeiten historisch einmalig attraktiver Zinsbedingungen an den Geldmärkten, ist die Möglichkeit einer Umschuldung für Darlehensnehmer attraktiv wie nie. Hier lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen.

Widerruf nur noch bis zum 21. Juni möglich – „ewiges“ Widerrufsrecht ist Geschichte

Nach einer Änderung der Rechtslage von Anfang des Jahres ist der Widerruf von Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni möglich. Darlehensnehmern verbleiben also noch 3 Tage, um zu handeln! Hintergrund der Rechtsänderung ist eine umfassende Lobbyarbeit der Kreditinstitute, für welche das „ewige“ Widerrufsrecht äußerst unbequem war. Darlehensnehmer müssen umgehend handeln!

Auch die Hamburger Volksbank gab fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus – Verträge potenziell widerrufbar!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der Hamburger Volksbank sind fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potenziell widerrufbar. Darlehensnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen umgehend unseren Experten zur Prüfung vorlegen, um eine professionelle Einschätzung ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf zu erhalten. Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler der Widerrufsbelehrungen dar.

Keine Fristangabe zur Rückgewährpflicht in Formularen der Hamburger Volksbank

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ findet sich ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers, nach einem Widerruf die erhaltenen Zahlungen der Bank rückzugewähren. Es fehlt jedoch ein Hinweis auf die gesetzliche Frist von 30 Tagen innerhalb derer die Rückgewährplicht zu erfüllen ist. Die Belehrung ist insofern an dieser Stelle nicht vollständig. Der fehlende Hinweis auf die Fristbindung kann zu Fehlverhalten des Darlehensnehmers führen. Er muss der Meinung sein, es sei nicht erheblich, wann er das Geld der Bank rückerstatte. Gleichzeitig ist das Fehlen des Hinweises nicht mit dem gesetzlichen Erfordernis hinsichtlich einer umfassenden, vollständigen Widerrufsbelehrung vereinbar.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den erfolgreichen fristgerechten Widerruf

Wir bei Werdermann | von Rüden sind sehr zuversichtlich, Ihnen einen schnellen und noch fristgerechten Ausstieg aus Ihrem unattraktiven Alt-Vertrag ermöglichen zu können. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts sind wir der ideale Partner für den fristgerechten Widerruf Ihres Vertrags.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Gesetzesänderung empfehlen wir Ihnen, uns umgehend zu konsultieren.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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