Northern Investment – Achtung unseriös

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Über die Internetseite northern-investment.de werden u. a. Festzinsanlagen und Tagesgelder angeboten.

Northern Investment wirbt auf der Webseite damit, dass ihre Spezialisten seit 2019 darauf fokussiert sind, die sichersten und besten Renditen auf den europäischen Finanzmärkten erfolgreich zu analysieren.

Außerdem wird dargestellt, dass, wenn man auf der Suche nach einer sicheren und stabilen Geldanlage sei, Festgeldanlagen eine ausgezeichnete Option seien und im Gegensatz zu anderen Anlageformen Festgeldanlagen eine feste Verzinsung über einen bestimmten Zeitraum bieten würde.

Warnhinweis der BaFin

Zu Northern Investment mit angeblicher Postanschrift in Frankfurt am Main, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell davon, dass diese über die Homepage northern-investment.de und per Mail verschiedene Geldanlagen anbieten würde, u. a. die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.

Hierfür habe die Northern Investment aber keine Genehmigung der Behörde.

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Wenn im Rahmen eines Angebots von Festgelder oder Tagesgeldern Kapital entgegengenommen und versprochen wird, das Kapital unbedingt zurückzuzahlen, kann dies den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Konten, auf die Gelder für Festgeldanlagen eingezahlt werden sollen, nicht auf den Namen des Anlegers lauten. Dafür benötigt der Anbieter eine Erlaubnis der BaFin.

Auch die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken erfolgt laut dem Warnhinweis der BaFin ohne deren Genehmigung.

Möglichkeiten für Anleger der Northern Investment 

Wenn ein Anleger Gelder für eine Fest- oder Tagesgeld bei Northern Investment eingezahlt hat und es sich dabei um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft handeln würde, für das keine Genehmigung der BaFin vorhanden ist, kann für einen Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen die Gesellschaft selbst, als auch gegen deren verantwortliche Personen einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG durchzusetzen.

Auch soweit laut BaFin die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken ohne deren Erlaubnis erfolgt, kann ein Schadensersatzanspruch darstellbar sein.

Es sind auch andere Schadenersatzansprüche denkbar, insbesondere wenn Anleger ihr eingezahltes Kapital bei Fälligkeit nicht zurückerhalten oder auch Zinsen bei Fälligkeit nicht ausgezahlt werden.

Ein Anleger sollte unseres Erachtens auch rasch Schritte unternehmen, wenn eine Rückzahlung von eingezahlten Kapital bei Fälligkeit oder eine Zinszahlung nicht erfolgt.

Konsultieren Sie dann möglichst bald einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt, bewahren Sie Kontoauszüge und geführte Korrespondenz auf und notieren Sie Namen von Gesprächspartner und Gesprächsinhalte.

Wenn Sie Anlagen bei der Northern Investment abgeschlossen haben und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen wollen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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