BaFin warnt vor Northern Investment! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Northern Investment! Das in Frankfurt ansässige Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf seiner Website northern-investment.de ohne Erlaubnis verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage an. Dazu gehört unter anderem die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.

Durch die Aufmachung des Impressums erwecken die Betreiber den Eindruck, dass es sich bei der Gesellschaft um ein von der Bafin lizensiertes Unternehmen handelt. Das ist aber falsch. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.

Die Northern Investment wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden vielversprechenden Worten:

"Nutzen Sie unsere attraktiven Festgeldangebote in enger Zusammenarbeit mit renommierten Partnerbanken. Durch diese exklusiven Partnerschaften garantieren wir Ihnen erstklassige Zinsen und maximale Sicherheit für Ihre Anlage. Unsere sorgsam ausgewählten Bankpartner stehen für Stabilität und Verlässlichkeit in der Finanzwelt. Investieren Sie in Festgeld und profitieren Sie von festen Laufzeiten, planbarer Rendite und dem Schutz durch Einlagensicherungsfonds. Bei uns ist Ihr Kapital in kompetenten Händen – beständig, sicher und mit klarem Wachstumspotenzial."

Northern Investment besitzt keine Erlaubnis der Bafin

Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen wie etwa Northern Investment bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Achtung! Indizien für Unseriösität!

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, Partner der auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung Northern Investment erhalten haben: "Wenn Fest- oder auch Tagesgelder entgegengenommen und versprochen wird, das investierte Kapital zurückzuzahlen, kann der Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen. In diesem Fall kann ein Anleger die Möglichkeit haben, gegen die Gesellschaft selbst als auch gegen deren Verantwortliche einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.S.m. § 32 Abs. 1 KWG haben.

Haben Sie negative Erfahrungen mit der Northern Investment und auch keine Auszahlung erhalten?

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen!

Auch bei der reinen Vermittlung von Festgeldern - wie im Fall von Northern Investments - kann ein solcher Schadensersatzanspruch vorliegen.

Zudem:  Wenn Anleger ihr eingezahltes Kapital bei Fälligkeit nicht zurückerhalten oder auch Zinsen bei Fälligkeit nicht ausgezahlt werden, sind Schadensersatzansprüche möglich.

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit der Northern Investment haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir werten Ihre Situation aus und klären Sie in einer darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Wir melden Ihren Fall bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. auch strafrechtliche Schritte ein. 

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.





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