Nutzen Sie jetzt die Vorteile der aktuellen Änderungen in der Insolvenzordnung

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Mit Beginn des neuen Jahres 2021 traten in einigen Gesetzen, unter anderem in dem für Insolvenzen maßgeblichen Gesetz, der Insolvenzordnung (InsO), viele Veränderungen in Kraft. Dabei wird das für Verbraucher interessante Privatinsolvenzverfahren wesentlich verbessert. Außerdem wurde mit dem StaRUG ein neues Sanierungsinstrument für Unternehmen entwickelt: Der sogenannte Restrukturierungsplan.


Der neue Restrukturierungsplan für Unternehmen

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SaInsFoG) wurde das StaRUG eingeführt. Durch das StaRUG erhalten Unternehmen die Möglichkeit noch vor Eintritt der Insolvenzreife bestimmte Verbindlichkeiten zu restrukturieren. Das Unternehmen hat also die Möglichkeit eine insolvenzfeste Sanierungsmoderation oder eine Sanierung mit oder ohne gerichtliche Hilfe durchzuführen, um einer möglichen Insolvenz entgehen zu können. Wie beim Insolvenzplan kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung einzelner Gläubiger zum Restrukturierungsplan erzwungen werden.

Neuerungen bei Verbraucherinsolvenzen

Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind für Verbraucher viele positive Veränderungen an der Insolvenzordnung vorgenommen worden. Die wichtigste Änderung stellt hierbei der neue § 287 Abs. 2 InsO dar. Bisher dauerte es regelmäßig 6 Jahre bis dem Verbraucher eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte. Dieser Zeitraum verkürzt sich nunmehr auf 3 Jahre ab Antragstellung. Das bedeutet, dass ein Verbraucher, wenn er seinen Mitwirkungspflichten in der Insolvenz nachkommt, nach 3 Jahren Schuldenfreiheit erlangen kann. Gem. Art. 103k EG-InsO gilt dies auch rückwirkend für alle seit dem 01.10.2020 laufenden Insolvenzverfahren.


Zusammenfassung

Unternehmen erhalten also mit der StaRUG neue Handlungsmöglichkeiten, um ihre Verbindlichkeiten neuzuordnen. Insbesondere vor dem Hintergrund der SARS-Cov2-Pandemie erscheint diese Regelung besonders wichtig. Auch für Verbraucher ist der Weg in die Insolvenz nun attraktiver.

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