Nutzungsentschädigung bei der Nutzung von Nachlassimmobilien

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Beschluss des OLG Rostock vom 19.03.2018 AZ: 3 U 67/17

Die Nutzung von Immobilien im Nachlass kann zu rechtlichen Fragen und Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft führen.

Insbesondere wenn ein Miterbe nach dem Erbfall weiterhin in der Nachlassimmobilie wohnhaft bleibt, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die anderen Erben eine Nutzungsentschädigung verlangen können.

Eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung einer Nachlassimmobilie wird in der Regel nur dann geschuldet, wenn die Mehrheit der Miterben zuvor die Neuregelung der Nutzung verlangt hat.

Dies bedeutet, dass die anderen Erben den Miterben, der in der Immobilie wohnt, auffordern müssen, eine Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Die vorherige Einigung über die Neuregelung der Nutzung ist entscheidend für die Durchsetzbarkeit der Nutzungsentschädigungsforderung.

Der betroffene Miterbe, der in der Nachlassimmobilie wohnt, muss dabei nicht an der Beschlussfassung über die Neuregelung der Nutzung beteiligt sein.

Solange die Mehrheit der Miterben ihre Entscheidung wirksam durch ein entsprechendes Anwaltsschreiben kommuniziert hat, wird dies als wirksames Verlangen der Erbengemeinschaft angesehen. Der betroffene Miterbe ist dann verpflichtet, die geforderte Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Die Frage nach der angemessenen Höhe der Nutzungsentschädigung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Regelmäßig wird sich die geforderte Nutzungsentschädigung an den üblichen Mieten vergleichbarer Objekte orientieren.

Eine Orientierung am unteren Rand des Mietpreisspektrums kann sinnvoll sein, um zeitaufwendige Beweisaufnahmen zu vermeiden. Wird die geforderte Nutzungsentschädigung innerhalb dieses Rahmens festgesetzt, ist sie in der Regel als angemessen anzusehen.

Dies verdeutlicht auch die Bedeutung prozesstaktischer Überlegungen bei der Durchsetzung der Nutzungsentschädigung.

Anstatt das Maximum einer möglichen Vergleichsmiete zu fordern, kann es sinnvoll sein, sich am unteren Rand des Mietpreisspektrums zu orientieren.

Dies ermöglicht es, langwierige und zeitaufwendige Beweisaufnahmen zu vermeiden und die Durchsetzung der Nutzungsentschädigung effizienter zu gestalten.

Fazit:Um eine Nutzungsentschädigung durchsetzen zu können müssen die Miterben tätig werden: Eine Neuregelung der Nutzung durch die Mehrheit der Miterben ist Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit einer Nutzungsentschädigungsforderung.

Die Angemessenheit der geforderten Nutzungsentschädigung orientiert sich an den üblichen Mieten vergleichbarer Objekte. Eine strategische Vorgehensweise bei der Festlegung der Nutzungsentschädigung kann prozesstaktische Vorteile bieten.

Letztendlich bietet die Rechtsprechung klare Leitlinien für eine gerechte Aufteilung der Nutzungsrechte und -pflichten innerhalb einer Erbengemeinschaft im Hinblick auf Nachlassimmobilien.


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