Was man als Erbe über Bankkonten nach dem Tod des Kontoinhabers wissen sollte

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Wenn ein Angehöriger stirbt, stehen die Erben oft vor vielen Fragen und Herausforderungen. 

Eine davon ist, wie sie mit dem Bankkonto des Verstorbenen umgehen sollen. 

Das Konto ist nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch ein Zahlungsmittel, das für verschiedene Zwecke genutzt wird. Miete, Strom, Telefon, Versicherung, Renten laufen nach einem Todesfall zunächst unverändert weiter.

Erben sollten zunächst wissen, dass Konten nach dem Tod ihres Inhabers nicht automatisch erlöschen.

Sie können auch nach vielen Jahren noch bestehen und von den Erben beansprucht werden. Die Bank ist verpflichtet, das Guthaben an die Berechtigten auszuzahlen, wenn diese sich ausweisen können. Die Bank darf nicht eigenmächtig das Konto auflösen oder löschen, ohne die Zustimmung einzuholen.

Wie also sollten sich Erben nach dem Tode des Angehörigen verhalten: der Grundsatz ist, dass Erben das Recht haben, über das Konto des Verstorbenen zu verfügen.

Dazu müssen sie der Bank allerdings Ihre Erbenstellung nachweisen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, je nachdem, wie die Erbfolge geregelt ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Bank darf nicht pauschal einen Erbschein verlangen darf, wenn es andere geeignete Nachweise gibt.


Die möglichen Nachweise sind:

  • Ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament.

Diese sind öffentliche Urkunden, die die Erbfolge bindend festlegen. Sie müssen der Bank zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorgelegt werden. Das Eröffnungsprotokoll ist ein Schreiben, das Ihnen vom Nachlassgericht zugeschickt wird und das bestätigt, dass das Testament oder der Erbvertrag eröffnet wurde.

  • Ein handschriftliches Testament.

Dies ist ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Dokument, das die Erbfolge bestimmt und eindeutig formuliert ist. Im Zweifel ist das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts beizufügen, wenn es vorliegt.

  • Ein Erbschein

Dies ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbfolge nach dem Gesetz bescheinigt. Es wird vom Nachlassgericht ausgestellt, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt oder wenn diese unwirksam sind. Die Beantragung eines Erbscheins kostet Gebühren und kann mehrere Wochen dauern.

Die Bank muss sich mit einem dieser Nachweise zufriedengeben und darf nicht zusätzlich einen Erbschein verlangen. Wenn die Bank dies dennoch tut, können Erben sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, der entschieden hat, dass eine solche Forderung unzulässig ist.

Die Bank darf auch nicht verlangen, dass Erben das Konto des Verstorbenen schnell auflösen oder löschen. Es gibt keine gesetzlichen Fristen dafür, wie lange ein Konto nach dem Tod des Inhabers bestehen bleiben darf. Es kann sogar sinnvoll sein, das Konto weiterzuführen, um laufende Einnahmen und Ausgaben zu regeln. Wenn die Bank Ihnen Druck macht, lohnt sich der Hinweis auf die Rechte als Erbe, um eine angemessene Zeit für die Abwicklung zu verlangen.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank eine Klausel zur Auflösung oder Kündigung des Kontos im Todesfall enthalten ist. Dann müssen Sie sich an diese Vereinbarung halten. Allerdings muss die Bank Ihnen auch eine angemessene Frist zur Abwicklung einräumen und darf nicht willkürlich handeln.

Eine weitere Besonderheit gilt, wenn Erben eine Kontovollmacht über den Tod hinaus haben. Das bedeutet, dass sie schon zu Lebzeiten des Verstorbenen berechtigt waren, über sein Konto zu verfügen. Diese Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sondern bleibt bestehen, bis sie widerrufen wird. Das heißt aber nicht, dass Erben das Konto leerräumen dürfen. Erben müssen sich als Bevollmächtigte an die Interessen der Erben halten und dürfen nur im Rahmen Ihrer Befugnisse handeln. Wenn Erben das Konto missbräuchlich nutzen, haften sie den Erben für den entstandenen Schaden.

Expertenrat: Sprechen Sie schon vor dem Erbfall über eine Bankvollmacht die nach dem Erbfall einen Zugriff auf das Konto erlaubt. 

Beachten Sie dabei auch unseren Rechtstipp: Bankkonto geplündert? Ansprüche und Einwände bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Zur Vertiefung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2019, Az. XI ZR 311/18: Das Urteil des BGH zu der Frage, ob eine Bank einen Erbschein verlangen darf, um den Erben den Zugriff auf das Konto des Verstorbenen zu ermöglichen. Der BGH hat entschieden, dass die Bank sich mit anderen geeigneten Nachweisen der Erbenstellung zufriedengeben muss und nicht zusätzlich einen Erbschein fordern darf.

Foto(s): ASRA

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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