Öltod beim VW T5 – Ansprüche gegen VW geltend machen

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Der VW-Dieselmotor EA ist vor allem durch den Abgasskandal bekannt geworden. Beim VW T5 bringt der Motor noch ganz andere Schwierigkeiten mit sich – den sog. Öltod. Betroffen ist der Bulli T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA.

Die betroffenen VW T5-Fahrer kennen das Problem. Was mit einem erhöhten Ölverbrauch anfängt, endet mit einem Motorschaden. Ausgelöst wird der sog. Öltod durch ein Problem mit dem Kühler der Abgasrückführung (AGR-Kühler). Die hohen Abgastemperaturen führen zu Zersetzungen bei den Kühlrippen, die Splitter gelangen in den Motorraum und beschädigen Kolben Zylinder und am Ende steht der Motorschaden. Wenn das Problem bemerkt wird, ist es meistens schon zu spät. Oft hat der T5 dann noch nicht einmal eine Laufleistung von 100.000 Kilometern erreicht.

VW ist das Problem bekannt, wie „Autobild“ berichtet. Demnach wurden 140.000 T5 mit 2 Liter Biturbodieselmotor mit den Kennbuchstanden CFCA zwischen September 2009 und Mai 2015 produziert. VW räumt dem Bericht zu Folge ein, dass bei rund 11.800 T5 Motorschäden bekannt sind. Und das sind nur die VW bekannten Fälle, die Dunkelziffer dürfte also noch höher liegen.

Kommt ein T5-Fahrer nun auf die Idee, das Problem des Öltods vorbeugend durch den Austausch des AGR-Kühlers zu umgehen, bleibt er auf den Kosten sitzen. VW hat den AGR-Kühler zwar mehrfach überarbeitet und die Version mit „D“ am Ende der Teilenummer scheint den Anforderungen standzuhalten. An den Austauschkosten will sich VW nicht beteiligen. Schließlich liege kein Schaden vor. Doch der ist oft nur eine Frage der Zeit. Dann bleibt nur noch der Motortausch – und der wird deutlich teurer als der Kühlertausch.

VW will höchstens im Einzelfall prüfen, ob eine Beteiligung aus Kulanz in Erwägung gezogen werden kann. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius ist mit der Thematik bestens vertraut.  Er kann die Haltung VWs weder nachvollziehen, noch hält er sie für rechtlich vertretbar: „Die betroffenen T5 weisen mit dem fehlerhaften AGR-Kühler offensichtlich einen bauartbedingten Sachmangel auf. Käufer haben den Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Rechtsanwalt Gisevius geht noch weiter. „Wenn VW wusste, dass bei rund 10 Prozent der T5 mit dem betroffenen Motor ein Motorschaden aufgetreten ist, keinen Rückruf startet und weiter Fahrzeuge vom Band rollen lässt, kommt auch vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in Betracht. Betroffene T5-Fahrer sollten daher ihre Rechte gegen VW geltend machen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Gerne holen wir auch eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal



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