VW T5 und der Öltod – T5-Fahrer können Ansprüche geltend machen

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Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für  Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.

T5-Fahrer, die einen erhöhten Ölverbrauch bei ihrem Bulli festgestellt haben, sollten besonders aufmerksam sein. Denn der erhöhte Ölverbrauch kann ein Anzeichen für einen nahenden Motorschaden sein. Dabei betrifft der Öltod den VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA.

Ursächlich dafür ist ein Problem mit dem Kühler der Abgasrückführung (AGR-Kühler). Hier kommt es durch die hohen Abgastemperaturen zu Zersetzungen an den Kühlrippen. Die Folge ist, dass Splitter in den Motorraum gelangen und Kolben und Zylinder schädigen können. Das Ende vom Lied ist dann häufig der Motorschaden. Dabei ist der Öltod kein Phänomen bei Fahrzeugen, die schon mehrere hunderttausend Kilometer auf dem Buckel haben, er tritt auch schon bei Laufleistungen von weniger als 100.000 Kilometern auf.

VW ist das Problem bekannt und hat den AGR-Kühler deshalb auch mehrfach überarbeitet. Offenbar sogar mit Erfolg, denn beim AGR-Kühler mir einem „D“ am Ende der Teilenummer scheint das Problem nicht mehr aufzutreten. Allerdings lässt sich auch durch einen nachträglichen Austausch des Kühlers auf die D-Version ein bereits eingetretener Schaden in der Regel nicht mehr beheben. Sind dort erst einmal die Beschädigungen an den Kolben, insbesondere Kolbendichtungen entstanden, führt dies zu einer Verselbständigung des Schadensherganges. Durch den Kühlertausch lässt sich die bereits eingetretene Beschädigung bestenfalls konservieren. Hat der T5-Fahrer schon einen erhöhten Ölverbrauch festgestellt, ist es meistens schon zu spät für den Kühlertausch.

„Die Frage ist dann nicht mehr ob, sondern nur noch wann der Motorschaden eintritt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Risiko steigt insbesondere auch bei längeren Fahrten, z.B. in den Urlaub, mit einem vollbepackten T5. „Dann steigt der Ölverbrauch und damit auch die Gefahr eines Motorschadens“, so Rechtsanwalt Gisevius. Ist der Öltod erst eingetreten, muss der Motor ausgetauscht werden.

Rechtsanwalt Gisevius ist mit der Thematik „Öltod  beim VW T5“ bestens vertraut und hat schon zahlreiche Bulli-Fahrer vertreten. Für ihn ist klar, dass der fehlerhafte AGR-Kühler bei den betroffenen T5-Modellen einen Sachmangel darstellt und die Fahrzeughalter einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels haben. „Die Beseitigung des Mangels ist keine Frage von Kulanz, sondern ein rechtlicher Anspruch. Kann der Mangel nicht behoben werden, können auch Schadenersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/




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