OLG Hamburg: Bankkunde erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter Schufa-Meldung

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Schufa-Meldungen können der Kreditwürdigkeit erheblich schaden. Die Suche nach Krediten wird dann zur Mammutaufgabe. Doch nicht immer sind solche Meldungen rechtens, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 10. Januar 2024 entschied. Es sprach einem Verbraucher 4.000 Euro Schmerzensgeld gegen die Barclays Bank zu (Aktenzeichen: 13 U 70/23).

Kunde unterhielt Konto bei Barclays Bank

Der betroffene Verbraucher war Kunde der Barclays Bank und führte dort ein Kreditkartenkonto. Nach der Kündigung des Kontos forderte das Kreditinstitut von seinem Kunden noch eine Summe von mehr als 1.000 Euro. Der Kunde erkannte die Forderung der Bank nicht an und zahlte nicht. Dennoch meldete die Bank den offenen Betrag der Schufa, einer deutschen Wirtschaftsauskunftei. Später wurden wegen derselben Forderung weitere Negativmeldungen angezeigt.

Kunde erlitt Nachteile aufgrund der Meldungen

Die Meldungen hatten erhebliche Nachteile für den Kunden. Die negativen Bewertungen der Schufa führten dazu, dass ihm bei einer anderen Bank kein Kredit gewährt wurde. Außerdem führten sie zu einer Sperrung seiner Kreditkarte. Dagegen wehrte sich der Verbraucher, da die Bank die Meldungen überhaupt nicht hätten eintragen dürfen. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg wurden ihm aus diesem Grund zunächst 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Doch der Kläger bestand auf einer höheren Entschädigung.

OLG: Barclays Bank verstieß gegen DSGVO

Im Berufungsverfahren traf das OLG eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Es urteilte, dass die Bank mit den Meldungen an die Schufa gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und dem Kunden erhebliche Nachteile in Bezug auf seine Bonität zugefügt habe. Berücksichtigt wurde auch der immaterielle Schaden, dass das soziale Ansehen durch die Darstellung als unzuverlässiger Schuldner gelitten habe. Das Gericht erhöhte sogar den vom Landgericht zugesprochenen Betrag und sprach dem Kunden ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu. Außerdem muss die Bank die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 498,57 Euro nebst Zinsen ersetzen.

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