OLG Koblenz – VW muss auch bei hohen Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal zahlen

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Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal mit Urteil vom 20.11.2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 10 U 731/19). „Dass VW im Dieselskandal Schadensersatz zahlen muss, ist schon fast die Regel. Bemerkenswert ist in diesem Fall eher, dass VW sich mit Hinweis auch die zu erwartende hohe Anzahl von Schadensersatzforderungen aus der Affäre ziehen wollte. Dieser Argumentation erteilte das OLG Koblenz eine klare Absage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin im Mai 2012 einen VW Caddy mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, ließ die Klägerin das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das OLG Koblenz gab der Klage weitgehend statt. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käuferin dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

VW versuchte natürlich die Schadensersatzansprüche abzuwehren. Dabei argumentierte der Autobauer sogar damit, dass eine Haftung ausscheide, weil die Gefahr einer sehr großen Ansammlung von Schadensersatzansprüchen bestehe, wenn das Gericht VW aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteile.

Darauf ließ sich das OLG Koblenz jedoch nicht ein und erteilte dieser Argumentation eine klare Absage. „Die Höhe des drohenden Schadens bestimmt sich im vorliegenden Fall aus der großen Anzahl der getäuschten Kunden. Nach der Argumentation der Beklagten würde der Schädiger je eher entlastet, je größer die Anzahl der Geschädigten ist und je größer der Schaden ist, den er verursacht hat“, führte das OLG aus. Zudem sei auch nicht zu erkennen, dass eine exorbitante Kumulation von Schadensersatzforderungen drohe. Denn die Zahl der klagenden Verbraucher liege deutlich unter der Zahl der Geschädigten.

„Erst werden Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen millionenfach getäuscht und dann versucht VW sich aufgrund der großen Zahl der Geschädigten auch noch aus der Verantwortung zu stehlen. Dieses Spiel hat das Gericht richtigerweise nicht mitgemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Der Abgasskandal betrifft längst nicht mehr nur Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA 189. Auch die größeren Motoren des Typs 897 und 898 sind betroffen. Auch der Nachfolgemotor des EA 189, der EA 288 ist inzwischen in den Fokus der Ermittlungen geraten. Dr. Hartung: „Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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