OLG Köln: Rückabwicklung von Dieselfahrzeug auch nach Update möglich

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Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs können den Kauf auch dann noch rückgängig machen, wenn das Update zur Beseitigung der Manipulation bereits aufgespielt worden ist. Dies hat das OLG Köln hat mit Beschluss vom 27.03.2017 klargestellt (Aktz.: 18 U 134/17). Das Gericht war mit dem Kauf eines im Jahr 2015 gebraucht gekauften Audi A 4 befasst. Der Käufer ließ im September 2016 das Software-Update des Herstellers aufspielen. Im Dezember 2016 erklärte der Käufer sodann den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dabei verwies der Käufer auf eine geringere Leistung des Fahrzeugs und einen erhöhten Verbrauch nach dem Update. Das OLG Köln wies in dem nunmehr erlassenen Beschluss darauf hin, dass es den Rücktritt für wirksam erachtet und der Kaufvertrag rückabzuwickeln sei.

„Unfreiwilliges“ Update – Autohändler in der Beweislast

Das OLG Köln hat zunächst erneut betont, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung (die Manipulation) einen Mangel am Fahrzeug begründet. Dieser rechtfertigt es, den Kauf rückabzuwickeln. Der Rückabwicklung stand das im Nachgang durchgeführte Update am Fahrzeug nach Auffassung des OLG Köln nicht entgegen. Zwar wurde damit der Mangel der Abschalteinrichtung beseitigt. Dies erfolgte nach Auffassung des Gerichts jedoch allein auf behördlichen „Druck“ und deshalb, damit das Fahrzeug weiter betrieben werden kann. Zudem waren dem Käufer Details über das Update nicht bekannt. Damit befand sich der Kläger nach Auffassung des Gerichts quasi in einer Zwangslage, das Update vornehmen zu lassen. Folglich ging das Gericht im Rechtsstreit davon aus, dass das Update unfreiwillig erfolgte. Damit habe der Autohändler zu beweisen, dass die vom Kläger monierten Beeinträchtigungen des Fahrzeugs nach dem Update nicht gegeben seien.

Das Gericht will nunmehr Beweis darüber erheben, welche nachteiligen Auswirkungen das Update auf die Leistung, den Verbrauch, die Lebensdauer und den Verschleiß des Fahrzeugs hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die beklagte Partei und der dahinter stehende Hersteller es nicht so weit kommen lassen werden und ggf. einen Vergleich mit dem Käufer anstreben. Trotz dessen stärkt der Beschluss die Erfolgsaussichten von betroffenen Fahrzeuginhabern. Mit der oberlandesgerichtlichen Entscheidung ist es anderen Oberlandesgerichten verwehrt, gleichgelagerte Fälle nicht zum BGH zuzulassen. Dies erhöht den Druck auf Autohändler und Hersteller, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Revision beim BGH zu vermeiden, die die Autoindustrie wohl scheut.

Die ARES Rechtsanwälte vertreten vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuginhaber gegenüber Autohändlern, Herstellern und Autobanken. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der ARES Rechtsanwälte.


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