OLG München und OLG Karlsruhe bestätigen Schädigungszweck bei Multi Advisor Fund I

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Zwischenzeitlich haben zwei Oberlandesgerichte das bestätigt, was die Anleger der Multi Advisor Fund I schon seit langem ahnten: Die Multi Advisor Fund I GbR und deren Vertrieb hatten einzig den Zweck, die Anleger zu schädigen.  

Konkret hatte das OLG München (Gz. 21 U 3291/08) bereits am 26.01.2009 entschieden, dass der für den Vertrieb des Fonds verantwortliche, einschlägig bekannte Michael Turgut gezielt die Berater unzureichend geschult hatte, damit diese den Anlegern keine Risiken des Multi Advisor Fund I aufzeigen konnten. Die Kunden wurden „durch unwahre Behauptungen zur Zeichnung der Geldanlage veranlasst", so das OLG München wörtlich. 

Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Gz. 14 U 51/08) am 03.07.2009 unter Hinweis auf das OLG München entschieden, dass für diese Schädigung nicht nur der Vertrieb, sondern die Multi Advisor Fund I GbR selbst verantwortlich ist. Die hat sich des Vertriebs des Herrn Turgut bei der Beschaffung von Kapital bedient und ist deshalb für dessen Treiben verantwortlich.  

Nach Auffassung von Rechtsanwältin Veronika Knodt, MBA, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich ist mit diesen ersten obergerichtlichen Entscheidungen der Weg dafür geebnet, Anleger vor unberechtigten Einlagennachforderungen zu schützen.

Betroffene sollten überdies nunmehr prüfen lassen, inwieweit eine Chance besteht, bereits eingezahltes Geld von der Multi Advisor Fund I GbR oder seinem Vertrieb zurückzufordern.


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