OLG Oldenburg: Lebensgefährtin haftet nicht für Darlehen ihres Ex-Partners

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EasyCredit, easy life? Wenn der Partner um finanzielle Unterstützung bittet, weil er selbst keinen Kredit mehr bei der Bank erhält, helfen viele aus. Doch wenn sich der kleine Gefallen als große Belastung entpuppt, kann das das finanzielle Aus bedeuten. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 29. Juni 2023, dass die überforderte Lebensgefährtin das Darlehen ihres ehemaligen Partners nicht zurückzahlen muss (Aktenzeichen: 8 U 172/22).

Partner bat Lebensgefährtin um Unterstützung

Die junge Frau schloss im April 2018 gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten einen „easyCredit“-Darlehensvertrag ab. Die Freundin nahm an, dass es bei dem Kredit um die Unterstützung für den Kauf eines Autos über 7.500 Euro ging. Ihr damaliger Lebensgefährte bekam aufgrund anderer Verbindlichkeiten allein keinen Kredit mehr. Zu diesem Zeitpunkt war die junge Frau zwanzig Jahre alt und verdiente als gelernte Bäckereifachverkäuferin rund 1.300 Euro netto monatlich. Tatsächlich ging es aber nicht nur um die Aufnahme von 7.500 Euro, sondern um die Umschuldung von drei laufenden Kreditverbindlichkeiten des Lebensgefährten. Der Darlehensvertrag lief somit über insgesamt 89.354,35 Euro und sollte mit einer monatlichen Rate von 1.065 Euro zurückgezahlt werden. Nachdem die Raten Anfang 2020 nicht mehr bezahlt wurden, kündigte die Bank das Darlehen und forderte von der Lebensgefährtin die Zahlung der Restsumme in Höhe von 58.312,26 Euro. Nach ausbleibender Zahlung ging die Bank vor Gericht und bekam zunächst vor dem erstinstanzlichen Landgericht (LG) Osnabrück Recht. Die junge Frau ging anschließend in Berufung. Schließlich habe sie nur für einen Kredit über 7.500 Euro mit unterzeichnen wollen; sie sei krass finanziell überfordert.

OLG: Bank nutzte Näheverhältnis sittenwidrig aus

Das OLG prüfte die Fakten erneut und stellte sich danach entschieden hinter die Betroffene. Das Gericht erkannte, dass die Bank die Frau in sittlich anstößiger Weise zur Mithaftung bezüglich der Darlehensrückzahlung ausgenutzt hatte. Diese schloss den Vertrag nur ihrem Ex-Partner zuliebe. Die junge Frau ist mit dem Darlehen finanziell krass überfordert, sodass der von ihr mit unterzeichnete Vertrag sittenwidrig und damit nichtig ist. Die Bank hatte die erkennbare Unerfahrenheit der Darlehensnehmerin für den Vertragsabschluss ausgenutzt. Das Urteil ist eine große Erleichterung für die junge Frau, die nun von weiteren Zahlungen verschont bleibt.

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