OLG Stuttgart: Bei Widerrufsjoker im Kfz-Darlehen ist Gericht am Sitz des Verbrauchers zuständig

  • 1 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten vom OLG Stuttgart für alle Verbraucher, die einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Kfz-Kaufs getätigt haben und nun beabsichtigen, diesen wegen Fehler der Widerrufsbelehrung zu widerrufen.

Zum Hintergrund:

Zahlreiche Käufer von Pkw haben den Kauf meist über die herstellereigene Bank finanziert. Will der Käufer den Kauf nun rückgängig machen, etwa weil sein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, allgemein unter einem Wertverlust wegen der Fahrverbote leidet oder schlicht, weil er den eingetretenen Wertverlust teilweise vermeiden will, so kann er den Darlehensvertrag widerrufen, wenn er dort fehlerhaft belehrt wurde.

RA Koch hatte dazu bereits zahlreiche Rechtstipps vorliegend veröffentlicht.

Verträge der VW Bank weiter widerruflich

Widerruf der Verträge von BMW Bank und Santander Consumer Bank

Nun hat das OLG Stuttgart eine wegweisende Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit getroffen. Insbesondere Mercedes, BMW und Fiat aber auch etwa die Santander Consumer Bank versuchen regelmäßig, die Gerichte an ihre Heimatgerichtsorte zu holen, da sie sich dort bessere Chancen versprechen.

Dem hat das OLG Stuttgart nun mit Urteil vom 02.07.2019 – 6 U 312/18 widersprochen. Für die negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Darlehensnehmer ab Widerruf keine vertraglichen Zahlungen auf Zins und Tilgung mehr schuldet, ist das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig, so das OLG Stuttgart, aaO.

Damit können die Verfahren am Sitz des Verbrauchers geführt werden.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.widerruf-durchsetzen.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema