Online-Banking-Missbrauchsfälle: Durchbruch für Kunden bei Schadensersatz?

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Diesem Beitrag zugrunde liegt ein jetzt veröffentlichtes aktuelles, bahnbrechendes Urteil des Landgerichts Mannheim, welches erstmalig konkret zu der Frage Stellung bezogen hat, inwieweit der Bankkunde  gegen seine Bank bei der entsprechenden Kontobelastung gegen den Willen des Kunden durch Online-Banking-Missbrauch (z.B. Phishing) einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank geltend machen kann, und wie diesbezüglich insbesondere die Frage zu beantworten ist, wer genau was genau zu beweisen hat.

Diese Frage wurde vom Landgericht Mannheim in einer in Fachkreisen viel beachteten Berufungsentscheidung nunmehr dergestalt beantwortet, dass in den von vielen Kreditinstituten noch verwendeten klassischen PIN/TAN-Verfahren die Bank ihren Kunden den vom Kunden bestrittenen Überweisungsauftrag bzw. -betrag nicht mehr bzw. nicht mehr ohne weiteres in Rechnung stellen kann.

Der Kunde kann hiernach in diesen Fällen verlangen, dass der ohne seinen Willen belastete Betrag ihm wieder von der Bank erstattet wird, wenn die Bank nicht nachweist, dass der Kunde für den Online-Missbrauch verantwortlich ist.

Bei neueren, bislang bei den Banken noch nicht sehr verbreiteten, verbesserten Authentisierungsverfahren dürfte dies demgegenüber nicht möglich sein, so dass dort der Kunde beweisen muss, dass er nicht für den Missbrauch seines Kontos verantwortlich ist.  

Wichtig ist schließlich hervorzuheben, dass jeder Fall trotz dieser oben skizzierten Leitlinien selbstverständlich stets einer sorgfältigen Einzelfallprüfung bedarf.


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