Online-Casino Geld zurück: Was können Sie tun, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

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Spieler, die bei Online-Casinos viel Geld verzockt haben, können ihre verlorenen Spieleinsätze gerichtlich zurückfordern. Aber zahlt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung? Falls nicht, was gibt es für Betroffene für Alternativen? 

Bereits zahlreiche deutsche Land- und Oberlandesgerichte haben zum Thema "Geld zurück vom Online-Casino" verbraucherfreundlich geurteilt. Denn fast alle Online-Casinos haben in der Vergangenheit nicht über die für Deutschland nötige Lizenz zum Anbieten von Online-Spielen verfügt. Zu den betroffenen Casinos zählen bekannte Namen wie Tipico, Wunderino, Bwin, Bet-at-home, Bet365, Pokerstars und viele andere.  

Eine Rückforderung des verlorenen Geldes ist auch dann möglich, wenn der Betreiber des Online-Casinos im Ausland sitzt. Zudem können auch Spieler des Bundeslandes Schleswig-Holstein, für das eine gesonderte Regelung besteht, unter Umständen verlorenes Geld zurückholen. 

Verbraucheranwälte sehen beim Thema Online-Casino eine Stabilisierung der Rechtsprechung.  So gab es allein im Juni 2022 Urteile und Beschlüsse unter anderem vor den Landgerichten Rottweil (Az. 2 O 479/21), Dortmund (Az. 12 0 185/21), Stuttgart (Az. 20 O 487/20), Ellwangen (Az. 22 O210/21) und Hamburg (Az. 329 O 228/20) sowie vor dem Oberlandesgericht Thüringen (10W 144/221 O 255/22). In Letzterem ging es um knapp 54.000 Euro. Teilweise haben Gerichte klagenden Kunden sogar schon sechsstellige Summen zugesprochen. 

»Ein Vorgehen gegen die Online-Casinos kann sich durchaus lohnen«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Denn die Kunden können verlorene Spieleinsätze aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern. Allerdings fragen sich viele Betroffene, ob der Weg über eine Klage unbedingt notwendig ist. Kann man sich mit seiner Rückforderung beispielsweise auch direkt an den Betreiber wenden? Wir wissen aus Erfahrung, dass Unternehmen in solchen Fällen in der Regel untätig bleiben. Erst mit einem Rechtsbeistand wird der Druck ausreichend erhöht.« 

Viele Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung, um im Falle einer Rechtsstreitigkeit nicht auf hohen Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachten oder Ähnliches sitzenzubleiben. »Im Fall der Online-Casinos ist eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht möglich, da die Versicherer Glücksspiel-Fälle vertraglich ausschließen«, weiß Rechtsanwalt Dreschhoff. »Somit bleiben den Kunden von Online-Casinos zurzeit zwei Möglichkeiten, um gegen den Anbieter vorzugehen: Entweder sie übernehmen als Selbstzahler die anfallenden Verfahrenskosten oder sie wenden sich an einen Prozesskostenfinanzierer. Im ersten Fall tragen die Kläger allein die Kosten, egal wie das Verfahren ausgeht. Bei letzterem trägt der Finanzierer die Kosten und behält im Erfolgsfall eine vorher festgelegte Provision.« 

Aber sind Prozesskostenfinanzierer seriös? Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing »In Deutschland ist die Prozesskostenfinanzierung seit Jahren ein gängiges Mittel. So können beispielsweise auch diejenigen rechtliche Ansprüche geltend machen, die nicht rechtsschutzversichert sind. Wie hoch die jeweilige Provision für den Prozesskostenfinanzier ist, hängt meistens von der Höhe des Streitwerts ab. Gängig sind zurzeit etwa 35 bis 48 Prozent vom zugesprochenen Betrag.« 

»Natürlich ist das in erster Linie viel Geld und eine zunächst schmerzlich erscheinende Abgabe«, weiß Dreschhoff. »Aber hier stehen 100 Prozent Verlust den 35 bis 48 Prozent Provision gegenüber. Gehen wir beispielsweise von 40 Prozent Provision aus: Ein Spieler hat in den vergangenen zehn Jahren 100.000 Euro verspielt und kann davon 60.000 Euro zurückbekommen. Aus unserer Sicht ist das durchaus ein überlegenswertes Angebot.« 

Wie bei allen Rechtsfragen ist auch hier wichtig, sich von spezialisierten Kanzleien beraten zu lassen. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing bietet Betroffenen eine kostenfreie Prüfung, ob sie Geld vom Online-Casino zurückfordern können. Wir behandeln jede Anfrage diskret und kommunizieren in der Regel per E-Mail. Mehr Informationen zum Thema sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Prüfung finden Sie hier: www.baumeister-rosing.de/online-casinos 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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