Online-Casino illegal: LG Potsdam spricht Spielerin 31.960 Euro Rückzahlung von Spielverlusten zu

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Weiteres verbraucherfreundliches Urteil zum Thema illegales Online-Casino: Das LG Potsdam hat einer Spielerin 31.960,86 Euro Rückzahlung von Spielverlusten nebst Zinsen zugesprochen. Grund dafür ist, dass das Online-Casinos nicht über eine für Deutschland gültige Lizenz zum Ausrichten von Online-Glücksspiel verfügte. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az. 12 O 45/23). 

Der Anbieter PlayCherry Ltd. mit Sitz in Malta betreibt eine auch in deutscher Sprache verfügbare und in Deutschland aufrufbare Internetseite mit Namen „sunnplayer“. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache vorhanden. Der Betreiber warb damit, über eine Lizenz für die Durchführung von Online-Casinospielen zu verfügen. Über eine Glücksspiellizenz nach deutschem Bundes- oder Landesrecht verfügte die Beklagte jedoch nicht. 

In Deutschland gilt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder. Nach diesem war Online-Glücksspiel hierzulande bis zum 01.07.2021 weitgehend verboten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Seitdem wurden die Regeln etwas gelockert, jedoch ist das Anbieten von Online-Casinospielen, -Poker oder -Sportwetten nur mit einer für Deutschland gültigen Lizenz erlaubt. Diese besitzen viele Anbieter jedoch heute immer noch nicht. 

Die Klägerin setzte im Zeitraum vom 14.02.2019 bis zum 04.08.2022 72.210,86 € bei Online-Casinospielen ein. Davon waren 39.250,00 € Gewinnauszahlungen. Der Verlust der Klägerin beläuft sich für den streitgegenständlichen Zeitraum also auf 31.960,86 €. Die Klägerin nutzte das Angebot der Beklagten ausschließlich über ihren Wohnort in Brandenburg. Für sie war nicht erkennbar, dass das angebotene Online-Glücksspiel in Deutschland illegal war. 

Der Anbieter hat mit seinem illegalen Online-Casino-Angebot im angegebenen Zeitraum gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 beziehungsweise § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 verstoßen. Deshalb ist der zwischen den beiden Parteien geschlossene Vertrag gem. § 134 BGB nichtig und der Anbieter zur Erstattung der Spielverluste verpflichtet. 

»Der Glücksspielstaatsvertrag regelt den Online-Glücksspiel-Markt in Deutschland und soll vor übermäßigem Spielen und Spielsucht schützen«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Jedoch ist dieser jahrelang von den Online-Glücksspielanbietern untergraben worden. Somit ist es nur richtig, dass die Gerichte hier in den überwiegenden Fällen pro Verbraucher entscheiden. Wichtig zu wissen ist, dass Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren zurückgefordert werden können.« 

Haben auch Sie viel Geld beim Online-Casino, bei -Poker oder -Sportwetten verloren? Wir beraten Sie gern kostenfrei, ob und wie Sie Ihr verlorenes Geld zurückholen können. Melden Sie sich einfach unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an, dann melden wir uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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