Weitere Gerichte verurteilen ​"Tipico" zur Rückzahlung von Spielverlusten im Online Casino

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Dr. Redell Rechtsanwälte erstreiten weitere Urteile gegen Tipico

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In sechs weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren konnten jeweils klagezusprechende Urteile gegen die Betreibergesellschaft der Online-Casino Seite "Tipico", die Tipico Games Ltd., erstritten werden. 

Es handelt sich um folgende Verfahren:

  • Landgericht Essen, Urteil vom 11.10.2023,

  • Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 16.11.2023,

  • Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.11.2023,

  • Landgerich Ulm, Urteil vom 01.12.2023,

  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2023,

  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2023 und

  • Landgericht Bielefeld, Urteil vom 13.12.2023.

Das Anbieten von Online-Glücksspielen ohne erforderliche deutsche Lizenz ist illegal.

Die jeweiligen Klageparteien konnten bei den vorgenannten Gerichten erfolgreich ihre eigenen Spielverluste (d. h. Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) geltend machen, weil die Tipico Games Ltd. die eigenen Online-Glücksspiele seinerzeit ohne die erforderliche deutsche Lizenz angeboten hatte. Das Vorliegen einer Lizenz aus Malta sahen die Gerichte nicht als ausreichend an.

Gesetz bezweckt Schutz des Spielers 

Nach Auffassung der vorgenannten Gerichte führe ein Verstoß gegen die einschlägigen Regeln des Glücksspielstaatsvertrages (kurz: GlüStV) zur Nichtigkeit der Spielverträge zwischen Spieler und Anbieter. Den jeweiligen Spielern konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass sie zum Zeitpunkt der eigenen Spielseinsätze Kenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele hatten. Nach Auffassung einiger Gerichte komme es darauf im Ergebnis auch nicht an, da der Schutzzweck des GlüStV eine Erstattung der erlittenen Verluste erforderlich mache, da die Anbieter andernfalls zum (illegalen) Weitermachen ermutigt würden. Dies sein mit Sinn und Zweck des GlüStV nicht vereinbar.

keine Verjährung der klägerischen Ansprüche

Von den Online-Glücksspiel-Betreibern wird oft ins Feld geführt, dass die 3-jährige kenntnisabhängige Verjährung etwaiger Ansprüche mit dem jeweiligen Spieleinsatz und nicht mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der Illegalität der Online-Glücksspiele beginnen würde. Dies sahen die vorgenannten Gerichte, bei welchen diese Rechtsfrage relevant war, anders. 

Die 4. Zivikammer des LG Ulm bspw. vertritt sogar die Ansicht, dass eine Klageerhebung bis April 2022 (erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts in einer vergleichbaren Sache) nicht zumutbar gewesen wäre. Im Übrigen würde Tipico bis heute die Auffassung vertreten, dass das eigene Online-Glücksspielangebot erlaubt gewesen wäre. 

"Wir freuen uns sehr, dass wir die Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen konnten und die Gerichte dem unerlaubten Online-Glücksspiel zunehmend konsequent "einen Riegel" vorschieben. Weiterhin nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb Tipico sich nicht zügig (außer-) gerichtlich mit den Betroffenen einigt. Inzwischen müsste sich auch in der Führungsetage des Unternehmens herumgesprochen haben, dass das eigene Anbieten von Online-Glücksspielen seinerzeit illegal war.", sagt Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell, der die Klageparteien in den vorgenannten Verfahren rechtlich unterstützte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.



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