Online-Casino-Skandal: 70.000 Euro für geschädigten Spieler!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Schwerin setzt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Online-Casino-Skandal fort. Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Online-Glücksspielen erhält ein Spieler seine Verluste in Höhe von etwa 70.000 Euro zurück.

Die Chancen für Glücksspieler, ihre Verluste in Online-Casinos und bei Online-Wetten zurückzuerhalten, steigen und steigen. Jetzt hat das Landgericht Schwerin mit Urteil vom 22. Dezember 2022 entschieden, dass ein Spieler rund 70.000 Euro ausgezahlt bekommt, die er zwischen September 2019 und Februar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten bei Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten verloren hatte. Das Urteil wird begründet, dass die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und damit keinen Anspruch auf das Geld habe.

Der Hintergrund ist bekannt: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. „Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Damit gilt: Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

„Die Chancen, seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten, sind also nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen“, betont Glückspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Die guten Aussichten haben mehrere Oberlandesgerichte bereits betont, wenn es um die Rückzahlung erlittener Verluste bei Online-Casinos beziehungsweise Online-Glücksspielen geht. Die Oberlandesgerichte München, Köln, Dresden und Frankfurt am Main haben die Rückzahlungsansprüche bejaht und die beklagten Glücksspielanbieter entsprechend verurteilt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei. Dort wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können, hier mehr erfahren.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema