Online-Casinos & Sportwetten: Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel - Post von der Polizei!

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Das Veranstalten von Glücksspiel im Internet war bis Juli 2021 in Deutschland verboten und sogar strafbar. Und auch heute gilt das Verbot, außer der Veranstalter hat inzwischen eine behördliche Erlaubnis. Vielen Spieler ist allerdings bis heute nicht klar, dass auch sie sich mit ihrer Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen (Online-Casinos, Poker, Sportwetten etc.) unter Umständen strafbar gemacht haben können.

Auch Spieler können sich strafbar machen

Das liegt daran, dass das Strafgesetzbuch nicht nur das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels, sondern auch die Beteiligung an solchen unerlaubten Glücksspielen unter Strafe stellt. Gemeint ist hiermit niemand anderes als der Spieler, der etwa an Casinospielen oder Sportwetten im Internet teilnimmt. Hier kann dem Spieler eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe drohen.

Häufiger Knackpunkt: Vorsatz

Dabei ist von maßgeblicher Bedeutung, ob der Spieler weiß, dass der Veranstalter keine Lizenz hat und es sich somit um unerlaubtes Glücksspiel handelt. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, ob beim Spieler ein solcher strafbarer Vorsatz vorliegt und dieses ihm nachgewiesen werden kann. Welches Risiko hier bestehen kann, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München schon aus 2014. Das Amtsgericht hatte hier einen solchen Vorsatz bereits deswegen angenommen, weil in den Nutzungsbedingungen des Anbieters auf eine mögliche Strafbarkeit hingewiesen wurde. Der Spieler wurde dann zu einer Geldstrafe verurteilt und die Glücksspielgewinne wurden eingezogen.

Unser Rechtstipp

Uns erreichen in der letzten Zeit immer mehr Berichte von Spielern, die Post von den Strafverfolgungsbehörden erhalten. Da liegt der Schluss nahe, dass nun auch eine vermehrte strafrechtliche Aufarbeitung des unerlaubten Glücksspiels der letzten Jahre erfolgen soll. Sollte sich also Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Spielern mit Vorwürfen wegen Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel melden, besteht auf jeden Fall akuter Handlungsbedarf. Spieler sollten daher dann nicht zögern und unverzüglich Kontakt mit einem in diesen Angelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt aufnehmen.

Wie können wir helfen?

Wir sind in Deutschland eine der führenden Kanzleien, die im Bereich Online-Casinos und Sportwetten tätig sind. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben oder überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel gegen Sie eröffnet wurde (strafanzeige).

Weiterhin berät und vertritt die Kanzlei Mutschke außergerichtlich und gerichtlich Spieler, die bei unerlaubten Glücksspiel Gelder verloren haben. Hierzu gehört neben der Rückforderung von Spielverlusten vom Veranstalter auch die Abwehr strafrechtlicher Risiken. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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Foto(s): Kanzlei Mutschke

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