Online-Finanz-Coachings - BaFin gibt Tipps, worauf man achten sollte

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Es gibt für alles mögliche spezielle Coachings - Geschäftsentwicklung, Kundengewinnung, Selbstverwirklichung, Beziehungsfragen und eben auch für finanzielle Fragen. Für letztere Coachings hat nun sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Tipps gegeben, um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Lesen Sie hier, worauf man achten sollte. Diese sind in vielen Teilen auch auf andere Coachings übertragbar. 

1. Coaching, Mentoring, Workshop, Masterclass - auf das richtige Mindset kommt es an

Die Bezeichnung, unter denen den Kunden (den sog. Coachees) solche Angebote gemacht werden, kann unterschiedlich ausfallen - Coaching, Workshop, Mentoring oder auch Masterclass. Im Kern geht es aber immer darum, dem Kunden das richtige Mindset im Hinblick auf finanzielle Themen zu geben. Auf diese Weise soll der Kunde in die Lage versetzt werden, finanzielle Entscheidungen im Hinblick auf Geldanlage, Altersvorsorge, Umgang mit Geld - also alles rund um Geldanlagethemen - besser treffen zu können. 

Generell haben solche Angebote grundsätzlich ihre Daseinsberechtigung und können - je nach Wissensstand des Kunden - für diesen einen echten Mehrwert bringen. Voraussetzung ist aber, dass sie seriös und bedarfsgerecht sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist darauf hin, dass es "für die Coaching-Qualität, Inhalte, Form und das Fachwissen der handelnden Personen (....) keine verbindlichen Vorgaben" gibt. Die Bafin empfiehlt daher folgendes: 

  • "Prüfen Sie die Beschreibungen von Coaching- und Mentoring-Angeboten im Hinblick auf Ihren konkreten Bedarf.
  • Informieren Sie sich über das Fachwissen und die Coaching-Kompetenz derjenigen, mit denen Sie es in den Coachings zu tun haben.
  • Nutzen Sie Vorgespräche und Testmöglichkeiten – auch für kritische Nachfragen.
  • Lassen Sie sich nicht durch psychologische Kniffe aufs Glatteis führen.
  • Vergleichen Sie die Kosten (Honorare).
  • Denken Sie an mögliche finanzielle Eigeninteressen der Anbietenden."

2. Was ist ein Finanz-Coaching?

Es gibt keine genaue Definition des Begriffes Finanz-Coaching. Ich persönlich habe in meiner Tätigkeit schon verschiedene Formen erlebt - von der Darstellung des Handelns mit Aktien und ETF´s, Krypto-Werte (BitCoin etc.), FOREX, CFD´s über das Lehren des "Tradens" bis hin zu sog. Signal-Trading, Social-Trading, Prop-Trading und dem Einsatz von Trading-Robotern (sog. EA´s). Es gibt spezielle Coachings für Frauen und spezielle Coachings für die Investitionen in Immobilien. Es lässt sich also nicht generell sagen, wo Finanz-Coaching anfängt und wo es aufhört. Es gibt sehr viele Varianten, wie dies dem Kunden begegnen kann. 

Inhaltlich werden die Lerninhalte dann entweder in Video-Calls, Video-Plattformen (mit etlichen Videos), PDF-Dokumenten zum Herunteraden oder auch gern in WhatsApp-Gruppen vermittelt. Auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig. 

Die BaFin weist auf Ihrer Seite ausdrücklich hierzu auf folgendes hin: 

"Gut zu wissen: Finanz-Coachings sind für diejenigen, die sie anbieten, ein lukratives, meist risikoloses Geschäftsmodell. Für die Coaching-Dienstleistung, beispielsweise die Richtigkeit der Tipps, haften sie in der Regel nämlich nicht. Ein Haftungsrisiko besteht lediglich für die wenigen Branchenangehörigen, die unter Labels wie "Coaching", "Mentoring","Workshop" oder Vergleichbarem ein erlaubnispflichtiges Geschäft erbringen, wie beispielsweise die Anlageberatung im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder die Honorar-Finanzanlagenberatung oder Finanzanlagenvermittlung im Sinne der Gewerbeordnung (siehe Abschnitt „Coaching und Aufsicht“)."

Hintergrund ist hier, dass es sich bei den Coaching-Verträgen meist um sog. Dienstleistungsverträge handelt. Das Problem bei solchen Verträgen ist, dass es kein spezielles Recht im Falle von "Schlechtleistung" oder "Mängeln" wie z.B. beim Kaufrecht oder Werkvertragsrecht gibt. Sie können also nicht die Vergütung reduzieren, weil der Coach nach Ihrer Auffassung schlecht geleistet hat. 

3. Benötigt der Coach ein spezielles Fachwissen? 

Grundsätzlich wäre dies natürlich wünschenswert, aber es gibt keinerlei Vorgaben dazu, was der Coach tatsächlich an Fachwissen haben muss. Theoretisch kann sich jeder Finanz-Coach nennen. 

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Finanz-Coach Leistungen im Bereich der Anlageberatung und/oder Finanzanlagenvermittlung erbringt, muss er nachweislich Fachwissen in finanziellen Fragen haben. Hier wird über eine Erlaubnis - je nach Geschäftsmodell entweder der BaFin oder der Gewerbeaufsichtsämter - sichergestellt, dass der Anbieter über das entsprechende Fachwissen verfügt. 

4. Wie findet man ein seriöses Angebot? 

Hierzu führt die BaFin auf Ihrer Seite folgendes aus: 

"Der erste Schritt ist, dubiose Angebote auszuschließen. Merkmale für höchstwahrscheinlich dubiose Coaching-Angebote sind insbesondere:

  • überzogene Werbeversprechen (beispielsweise hohe zweistellige Renditen, die angeblich mit den Tipps aus dem Coaching realisiert werden können), oft in Verbindung mit dem dann nicht näher erläuterten Begriff „passives Einkommen“ (siehe auch Verbraucherinformation „Vorsicht bei Einladungen zu Online-Finanzakademien und Bildungsangeboten zu Geldanlagestrategien“),
  • angebliche Geheimtipps oder Strategien, die bislang vermeintlich nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten gewesen sein sollen,
  • Übertriebener Personenkult um die Betreffenden, die sich in den Mittelpunkt stellen und feiern lassen,
  • Zusatzseminare und Kurse, die zusätzlich zum Coaching gebucht werden müssen,
  • anbieterseitiges Drängen, den Coaching-Vertrag schnell abzuschließen."

Aus meiner Erfahrung würde ich das noch um folgende Punkte ergänzen: 

  • Schauen Sie sich auf der Seite des Anbieters das Impressum an. 
  • Lassen Sie sich nicht in einem Video-call dazu überreden, einen Bestätigungslink jetzt "unbedingt jetzt" zu betätigen. 
  • Lassen Sie sich die vertragsgegenständlichen Leistungen auflisten und geben Sie sich nicht mit nichtssagenden Worthülsen zur Leistung des Coaches zufrieden.  
  • Verzichten Sie nicht auf Ihr, Ihnen als Verbraucher zustehendes Widerrufsrecht. 
  • Benötigt der Coach für dieses Coaching eine Zulassung

Praxistipp: Wie so oft im Leben, hilft auch hier das Bauchgefühl. Die Bafin schreibt dazu auf Ihrer Seite: 

"Ob ein Angebot für Sie hilfreich sein kann, sehen Sie oft schon, wenn Sie die Auftritte im Internet oder in den sozialen Medien kritisch betrachten und den gesunden Menschenverstand einschalten."

Damit kommt man schon relativ weit. 

5. Bedenkliche Werbestrategien

Die BaFin mahnt ausdrücklich zur Wachsamkeit bei zwei konkreten Werbestrategien - der "Verknappung des Angebotes" und dem Storytelling. 

Bei der ersten Form wird suggeriert, dass man schnell handeln müsse, da nur wenige Restplätze zur Verfügung stünden. Man müsse sich für die Teilnahme "bewerben" oder registrieren. Meist ist dann aber in einer solchen Bewerbung oder Registrierung gar nicht ersichtlich, was der ganze Spaß eigentlich kostet. Das erfährt man erst hinterher. Dann kommt in der Regel im späteren Verkaufsgespräch der psychologische Aspekt hinzu, dass man sich als Kunde entweder geehrt fühlt, "angenommen" worden zu sein oder aber es wird einem vermittelt, dass man doch für sein Leben und seine finanzielle Unabhängigkeit selbst verantwortlich sei und doch "endlich mal loslegen" müsse. Viele können sich dagegen nicht mehr wehren. 

Bei Storytelling geht es um einen eher emotionalen Ansatz. Es wird eine Geschichte erzählt, dass man es entweder von ganz unten und auch als Einwanderer aus einen anderen Land mit "nichts" geschafft hat und man den Weg zur finanziellen Freiheit auch mit anderen teilen möchte. Gern wird auch eine erlebte negative Geschichte (z.B. schlechte Erfahrungen) mit anderen Geldanlagen dargestellt und dem Kunden nun zu zeigen, wie es besser geht. 

Auch rät die BaFin dazu, sich über solche "Psychotricks" im Klaren zu sein und etwaige Geschichten zu hinterfragen. 

6. Was darf ein Coaching kosten? 

Dazu lässt sich keine generelle Aussage treffen. Ein teures Coaching ist kein Garant für Erfolg und auch ein gut gemachtes "preiswertes" Coaching kann sein Geld durchaus wert sein. Die Kosten können von einigen hundert EURO bis hin zu größeren fünfstelligen Beträgen gehen, vor allem wenn Memberships oder Verträge mit Laufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten. 

Das Problem ist, dass Sie als Kunde meist erst im Coaching selbst merken, ob das, was Ihnen vermittelt wird etwas bringt bzw. ob der Coach sein "Geld wert" ist. Wenn das aus Ihrer Sicht nicht der Fall ist, dann haben Sie meist keine Möglichkeit mehr, aus dem Vertrag auszusteigen. Die ordentliche Kündigung eines solchen Vertrages ist meist ausgeschlossen. Wenn Sie dann aus dem Vertrag raus möchten, wird sich der Coach das meist teuer bezahlen lassen. 

Die BaFin empfiehlt hier eine Beispielsrechnung: 

"Wenn ein Coaching 2.700 Euro kostet, müssen Sie 10.000 Euro als Einmalbetrag in ein Anlageprodukt mit einer Nettorendite (= dem tatsächlichen Gewinn nach Abzug aller Kosten der Geldanlage) pro Jahr von rund 4,8 % anlegen, um das Honorar nach fünf Jahren wieder erwirtschaftet zu haben.

Wenn Sie 2.700 Euro zu diesen Konditionen anlegen würden, hätten Sie nach fünf Jahren rund 3.430 Euro, das heißt 730 Euro an Rendite, auf dem Konto."

Übersetzt - haben Sie diese 10.000 € gar nicht, die Sie anlegen müssten, um die Kosten für das Coaching wieder zu verdienen, dann ist dieses Coaching vielleicht nichts für Sie. Man sollte auch nie vergessen, dass es natürlich Fälle von Renditen im zweistelligen Bereich geben kann - aber es gilt der Grundsatz "je höher die Rendite, desto höher das Risiko". 

7. Coachings und staatliche Aufsicht

Der Staat kann nicht überall sein. Es ist unmöglich, über die zuständigen staatlichen Stellen alle Programme zu überprüfen. Je nach Ausgestaltung kommen folgende staatliche Stellen für eine Zulassung in Betracht: 

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Gewerbeaufsichtsämter 
  • Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Es würde hier den Rahmen sprengen, alle rechtlichen Grundlagen darzustellen, unter die die Coachings fallen können. Das muss man immer im Einzelfall prüfen. Man kann aber vor Abschluss des Coaching-Vertrages die Erlaubnispflicht hinterfragen und sich über entsprechende Datenbanken informieren. Zugelassene Anlageberater kann man z.B. über nachfolgenden Link recherchieren 

https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Datenbanken_node.html

und eine Übersicht der zugelassenen Finanzanlagenvermittler gibt es z.B. hier

https://www.vermittlerregister.info/ .

8. Was macht man, wenn man auf einen "unseriösen" Anbieter hereingefallen ist?

Zunächst muss man ganz klar differenzieren: Handelt es sich um ein unseriöses Angebot, wo nicht das gehalten wird, was versprochen wurde oder ist man der Meinung, dass der Coach "schlecht leistet". Letzteres ist eigentlich kein Grund, sich aus dem Vertrag zu lösen, denn es gibt im Dienstleistungsvertrag eben keine Regelungen zur Schlechtleistung bzw. lässt sich eine Schlechtleistung auch meist schlecht darstellen. 

Wenn der Coach allerdings nicht das hält, was versprochen wurde, kann man sich gleichwohl auf eine Nichtleistung berufen und müsste prüfen, ob man zur Zahlung weiterer Gebühren verpflichtet ist oder aber man sein Geld zurückverlangen kann. 

Aber auch wenn es um eine "Schlechtleistung" des Coaches geht, gibt es Möglichkeiten, sich aus dem Vertrag zu lösen. Im Kern geht es dann um folgende Punkte: 

  • Wirksamkeit des Vertragsschlusses
  • Widerrufsmöglichkeit
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder aber Sittenwidrigkeit 
  • Verstoß gegen Verbotsgesetze (z.B. KWG und FernUSG)

Welche Möglichkeiten es z.B. angesichts der aktuellen Rechtsprechung gibt, sich aus dem Vertrag unter Berufung auf das FernUSG zu lösen und welche Auffassung die Gerichte hierzu haben, können Sie hier nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-celle-vs-kg-berlin-und-warum-kaiser-wilhelm-ii-nach-ueber-120-jahren-den-coaching-vertrag-beeinflusst-213812.html

Wenn Sie wissen wollen, was es mit Ihrem Coaching Vertrag aussieht, ob dieser der staatlichen Zulassung bedarf und/oder ob es einen Weg gibt, sich aus diesem zu lösen, dann können Sie mich im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung gern ansprechen. Sie können mich über das unten stehende Kontaktformular anschreiben, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mal an marc.gericke@gericke-recht.de .

Den Link zum vollständigen Artikel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Online-Finanzcoachings mit weiteren hilfreichen Links finden Sie hier: 

BaFin - Warnungen & Aktuelles - Geldanlage: Top-Renditen durch Finanz-Coachings aus dem Internet?


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