Online-Shops: Wesentliche Informationen vor Kaufabschluss erforderlich

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In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.11.2023, Az.: 91 O 69/23, wurde die Bedeutung der Transparenz im Online-Handel besonders hervorgehoben. 

Was war passiert?

Ein Online-Bekleidungsgeschäft wurde verklagt, weil es die Materialzusammensetzung seiner Produkte nicht deutlich sichtbar vor dem Kaufabschluss auf seiner Webseite angegeben hatte. Die Klage wurde auf der Grundlage erhoben, dass dies eine wesentliche Information darstelle, die Verbrauchern vor dem Kauf zur Verfügung stehen müsse, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin entschied, dass das Fehlen der Angabe der Materialzusammensetzung der angebotenen Bekleidung vor dem Kaufabschluss eine Verletzung der Informationspflichten gem. § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB verstoßen hatte. 

Gemäß § 312j Abs. 2 BGB ist der Unternehmer bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr verpflichtet, dem Verbraucher u. a. die Informationen gemäß Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, somit die wesentlichen Eigenschaften der Ware, in dem für das Kommunikationsmittel und für die Ware angemessenen Umfang, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen.

Dem Bekleidungsgeschäft wurde daher untersagt, Produkte ohne die Angabe der Materialzusammensetzung im unmittelbaren Umfeld des Bestellbuttons anzubieten.

Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit für Online-Händler, sicherzustellen, dass Kunden alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen, um informierte Entscheidungen treffen zu können. 

Weitere Anforderungen an Online-Shops

Neben den o. g. Vorschriften gibt es weitere unzählige gesetzliche Vorschriften, die bei der Gestaltung eines Online-Shops beachtet werden müssen. 

Leider lassen sich diese Vorschriften nicht pauschal für alle Online-Shops darstellen, da die Anforderungen je nach angebotenen Waren und Branche völlig unterschiedlich sein können.

Allgemeine Anforderungen an Online-Shops sind nur folgende:

  • transparente Auszeichnung von Preisen inklusive aller Steuern und Gebühren
  • klare Darstellung von Versandkosten 
  • Widerrufsbelehrung
  • Informationen ggfs. zu weiteren Rückgaberechten
  • ggfs. AGB (bei manchen Marktplätzen Pflicht)
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Eine weitere Herausforderung stellt sich für Händler dar, wenn sie auf verschiedenen Marktplätzen wie eBay oder Amazon auftreten. Hier ist es technisch oft nicht möglich, die erforderlichen Angaben in einer dem Gesetz entsprechenden Form darzustellen. 

Fazit

Eine sorgfältige Überprüfung und rechtskonforme Gestaltung des Online-Shops ist unabdingbar, um Abmahnungen zu vermeiden. Bei einer rechtlichen Überprüfung sind hierbei je nach Branche und Sortiment verschiedene Vorschriften und Gesetze zu prüfen und die Texte individuell anzupassen. Dies erklärt auch den Kostenaufwand, wenn man dies von einem Anwalt durchführen lässt. Es gibt natürlich auch günstige Angebote, die oft aber nur Vorlagen enthalten, die Sie selbst doch noch mal anpassen müssen. 

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben oder möchten ein Angebot von uns, dann freuen wir uns über Ihre E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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