Onlinecasino: Pech im Spiel Glück vor Gericht

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Online-Casinos in Gibraltar & Malta - Schadensummen steigen deutlich!

Ein Spieler aus Hessen, der angab, spielsüchtig zu sein, hat vor dem Landgericht Gießen Klage gegen ein Online-Casino mit Sitz in Malta eingereicht (LG Gießen, Urteil vom 21.01.2021, Az.: 4 O 84/20). Während des Spielens hatte er fast 12.000 Euro verloren.

Das Gericht entschied, dass die verlorene Summe vom Casino zurückgezahlt werden müsse, da dieses lediglich über eine maltesische Lizenz verfügte und keine deutsche Lizenz besaß. Da keine gültige Lizenz vorlag, wurde der Spielvertrag zwischen den beiden Parteien für nichtig erklärt. Der Anbieter legte gegen das Urteil, das gegen den Casinoclub gefällt wurde, Berufung ein. Jedoch teilte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss mit, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022, Az.: 23 U 55/21).

Haben auch Sie beim Online-Glücksspiel Geld verloren? Wie aus dem Urteil gegen das Online-Casino hervorgeht, kann ein Vorgehen gegen den Anbieter erfolgreich sein, wenn Sie dort vor dem 1. Juli 2021 gespielt haben oder wenn das Casino auch heute noch keine gültige deutsche Lizenz besitzt.

In Deutschland gibt es mittlerweile eine "Klagewelle" in Bezug auf ähnliche Fälle, die das Online-Glücksspiel betreffen. Viele Gerichtsentscheidungen stärken die Position der Spieler und bestätigen deren Anspruch auf Rückzahlung. Einige dieser Urteile sind:

  • OLG Dresden (Urteil vom 27. Oktober 2022, Az.: 10 U 736/22)
  • LG Paderborn (Urteil vom 8. Juli 2021, Az. 4 O 323/20)
  • LG Berlin (Urteil vom 11. April 2022, Az.: 39 O 65/21)
  • OLG Köln (Urteil vom 31. Oktober 2022, Az.: 19 U 51/22)
  • LG Bremen (Urteil vom 1.4.2022, Az.: 8 O 2025/20)

Wenn Sie ebenfalls ein Urteil gegen Ihr Online-Casino erwirken und eine Rückzahlung beantragen möchten, empfehle ich Ihnen, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Ein solcher Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie professionell unterstützen.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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