Opel Rückruf – Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal

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Opel spielte im Dieselskandal bislang keine Hauptrolle, spurlos geht er aber auch an Opel-Fahrern nicht vorbei. Derzeit erhalten Halter eines Opel Astra, Corsa oder Insignia die Aufforderung, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Hintergrund für die Aktion ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen von dem Rückruf sind weltweit insgesamt ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia des Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6, wie das KBA am 17. Februar 2022 veröffentlichte. Allein in Deutschland werden rund 74.500 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Funktion entfernt wird.

Für Opel ist es nicht der erste Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Schon 2018 hatte es einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Insignia, Cascada und Zafira gegeben. Nun müssen noch weitere Modelle in die Werkstatt.

Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hat, müssen die betroffenen Opel-Fahrer der Aufforderung folgen. Ohne ein Software-Update riskieren sie, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Allerdings können mit dem Update auch negative Folgen für den Motor verknüpft sein. Es kann zu einem höheren Verbrauch kommen, die Leistung des Motors kann sich verschlechtern oder ein höherer Verschleiß eintreten. Darüber hinaus muss mit einem Wertverlust für das Fahrzeug gerechnet werden.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung weisen die betroffenen Fahrzeuge einen Mangel auf, der behoben werden muss. „Damit ist es jedoch nicht getan. Den Käufern ist schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigen lässt, wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Opel durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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