Option888 Capital Force Ltd – BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

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München, den 30.03.2018 - Die BaFin hat am 23.03.2018 die sofortige Einstellung und Abwicklung des sogenannten Finanzkommissionsgeschäftes der als “Option888” bekannten Capital Force Ltd. angeordnet. Nach Ansicht der Behörde betreibt die Option 888 den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten. Um dies in Deutschland anbieten zu dürfen, braucht man eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die bei Option888 bzw. der Capital Force Ltd. nicht vorliegt. Dennoch sind die “offizielle deutsche” Seite option888.com und die App im Google Play Store weiterhin online.

Schon Ende 2017 hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA die Capital Force Ltd auf die Warnliste gesetzt.

Die Anfragen betroffener Anleger in unserer Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ähneln sich. Nach anfänglich guten Ergebnissen, die einen satten Gewinn versprachen, schloss sich eine “Pechsträhne” des Brokers an, bei der die Anlagen und damit das eingesetzte Geld meist komplett verloren wurde.

Die Anlagen bei Option888 sind aus unserer Sicht als eher dubios zu bezeichnen. Anders als bei üblichem Trading gibt es keine depotführende Bank, keine Depot- oder Kontonummer, die dem Kunden zugewiesen wird und auch wenig nachvollziehbare Abrechnungen erteilt werden. Die Darstellung der getätigten “Order” und das Angebot von “Turnieren” erinnern von der Aufmachung her eher an Online-Casinos und Poker-Seiten als an Trading-Seiten etablierter Banken.

Kunden sollten sich über ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Beratung informieren.


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