Ossis sind kein eigener Volksstamm - so urteilten Stuttgarter Richter

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Das Arbeitsgericht Stuttgart urteilte, dass "'Ossis' kein eigener Volksstamm sind" und wies somit die Klage einer Frau, die gebürtig aus Ostberlin stammte, zurück. Die Frau, die schon seit 22 Jahren in Stuttgart wohnt, hatte sich in Stuttgart bei einer Fensterbaufirma beworben und eine Absage bekommen. Auf Ihren Bewerbungsunterlagen, die Sie zurück gesandt bekam, stand ein handschriftliches Minuszeichen und dahinter das Wort "Ossi". Die Frau fühlte sich wegen Ihrer gebürtigen Herkunft benachteiligt und Verklagte daraufhin die Fensterbaufirma und wies vor Gericht auf das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" hin und meinte, dass dies ein Verstoß dagegen sei.

Laut des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz", darf niemand wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe benachteiligt werden.

"'Ossis' sind aber kein eigener Volksstamm" urteilten die Richter!

Arbeitsgericht Stuttgart Az. 17 Ca 8907/09


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