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P-Konto Freibetrag 2023

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Das P-Konto (Abkürzung für Pfändungsschutzkonto) ist die einzige Möglichkeit bei einer Kontopfändung Vollstreckungsschutz zu erhalten. Ohne ein P-Konto wird das gesamt Guthaben gesperrt und an den Gläubiger überwiesen, der die Kontopfändung veranlasst hat.

Jeder kann ein Konto als P-Konto führen, um seine monatlichen Zahlungseingänge verfügbar zu halten und bei einer Kontopfändung zu schützen.

Die Höhe des Pfändungsschutzes ist jedoch nur begrenzt. Nach der Einrichtung des P-Kontos besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.410 EUR für den Kontoinhaber.

Mit einer P-Konto Bescheinigung können weitere Freibeträge für Angehörige eingerichtet werden, um den Pfändungsschutz und den verfügbaren Freibetrag zu erhöhen. Die weiteren Freibeträge werden also nicht automatisch hinzugefügt, sondern müssen gegenüber der Bank mit einer P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden. Nur dann ist die Bank verpflichtet einen höheren Freibetrag auf dem P-Konto einzurichten.

Die Freibeträge werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Übersicht zeigt die P-Konto Freibeträge im Jahr 2023.

Der Grundfreibetrag wurde zum 01.07.2023 von 1.340 EUR auf 1.410 EUR erhöht.

Der Freibetrag für die erste weitere Person wurde von 500,62 EUR auf 527,76 EUR erhöht.

Ab der zweiten weiteren Person beträgt der zusätzliche Freibetrag jetzt 294,02 EUR statt wie bisher 278,90 EUR.

Maximal können fünf weitere Freibeträge auf einem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.

Wie kann ich den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen?

Um den automatisch vorhandenen Grundfreibetrag von 1.410 EUR zu erhöhen, müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO vorlegen. Nach der Vorlage einer solchen Bescheinigung muss Ihre Bank den Freibetrag innerhalb von 2 Werktagen erhöhen.

Auf meiner Webseite p-konto.de biete ich online die Möglichkeit an, eine P-Konto Bescheinigung für nur 14 EUR zu beauftragen, um den Freibetrag zu erhöhen. Die von mir als Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellte P-Konto Bescheinigung ist bundesweit gültig. Bei Problemen mit der Bank bieten wir eine anwaltliche Vertretung ohne zusätzliche Kosten an.

Ich habe den Freibetrag auf meinem P-Konto bereits erhöht. Erfolgt die Anpassung an die neuen Freibeträge automatisch?

Die Frage lässt sich leider nicht einheitlich beantworten. Die vergangenen Anpassungen der Freibeträge haben gezeigt, dass die Banken und Sparkasse unterschiedlich vorgehen.

Die meisten Banken und Sparkassen passen die gesetzlichen Freibeträge automatisch an, ohne dass es einer erneuten P-Konto Bescheinigung bedarf.

Einige Banken führen die alten Freibeträge weiter und nehmen keine automatische Anpassung an.

Einzelne Banken stufen den Freibetrag auf den Grundfreibetrag zurück, mit der Begründung, dass die bisher bescheinigten Freibeträge nicht mehr der Rechtslage entsprechen. Diese Auffassung ist nach meiner Ansicht nicht richtig, führt aber für den Kontoinhaber zu dem dramatischen Ergebnis, dass plötzlich nur noch Verfügungen bis zur Höhe von 1.410 EUR möglich sind.

Mein Tipp: Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind und in der Vergangenheit den Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht haben, sollten Sie dringen mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen und klären, ob die Umstellung auf die neuen Freibeträge automatisch vorgenommen wird oder ob eine neue P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Werden Sie wieder insgesamt schuldenfrei

Neben der Erstellung einer P-Konto Bescheinigung biete ich auch eine bundesweite Schuldnerberatung und Insolvenzberatung an. Die Beratung findet per Telefontermin oder als Videokonferenz statt.

So erhalten Sie nicht nur Vollstreckungsschutz bei einer Kontopfändung, sondern auch Ihre finanzielle Freiheit zurück.

Foto(s): Rechtsanwalt Max Postulka

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