P&R-Containerinvestment: Erste positive Urteile – Vermittlerhaftung prüfen, Anwälte informieren!

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Im Fall der insolventen Container-Investmentgesellschaft P&R zeigt sich für Anleger immer mehr, dass sie mit hohen Verlusten rechnen müssen, nachdem sich inzwischen herausgestellt hat, dass P&R offensichtlich auch Container verkauft hatte, die nur auf dem Papier existierten.

Gegen den Gründer der P&R-Gruppe Heinz R. wurde inzwischen auch Anklage wegen Betrugs erhoben.

Anleger suchen dabei verstärkt nach alternativen Möglichkeiten, um ihren Schaden zu kompensieren. Dabei rücken die Vermittler der P&R-Beteiligungen inzwischen verstärkt in den Mittelpunkt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche P&R-Containeranleger vertritt, hinweist, nachdem Medienberichten zufolge vor kurzem das Landgericht Erfurt einen Vermittler von P&R-Beteiligungen in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung zum Schadensersatz in Höhe von 120.000,- € verurteilt hatte.

Das sind gute Nachrichten für Anleger, denn Anlageberater bzw. -vermittler schulden immer eine anleger- und objektgerechte Beratung, das heißt, dass auf die Chancen und Risiken der Anlage richtig hingewiesen werden muss, insbesondere auch auf ein mögliches Totalverlustrisiko oder Risiken der Rückforderung von Ausschüttungen etc.

Das bedeutet vor allem, dass Anlageberater bzw. -vermittler auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage schulden und, sofern sie diese nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt haben, dem Anleger auch zum Schadensersatz verpflichtet sind.

So sind z. B. auch gegebene Garantien hinsichtlich ihrer Plausibilität zu überprüfen, z. B., ob eine Versicherung gegen Mietausfall tatsächlich besteht.

In Fällen, in denen die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, kann der Anleger vom Vermittler auch seinen Schaden geltend machen, d. h. den Eingang der für ihn wertlosen Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückgabe der wertlosen Beteiligung.

Anleger in P&R Containerinvestments können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 16 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und damit mit Fällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut.


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