Patientenmobilitätsrichtlinie zum 25.10.2013 in Kraft getreten

  • 1 Minuten Lesezeit

Ab dem 25.10.2013 ist die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität vollständig wirksam: Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.

Patientinnen und Patienten können sich an eine eigens eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen zu informieren und um an Informationen über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland zu gelangen.

Weitere Vorgaben der Richtlinie betreffen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen. Außerdem wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer Netzwerke angestoßen, durch die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gezielt intensiviert wird.

Richtlinie: www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF

Weitere Informationen: www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie.html

Rechtsanwalt Matthias Herberg

RA Matthias Herberg,

Fachanwalt für Medizinrecht,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Tel. (0351) 80 71 8-56,

herberg@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de

Beiträge zum Thema