Patientenverfügung - Gesetzesinitiative soll Rechtssicherheit bringen

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Die ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen möchte für den Fall, dass sie eines Tages entscheidungsunfähig werden, vorsorgen. Hauptmotiv ist die Sorge, als Pflegefall ungewollt der modernen Apparatemedizin ausgeliefert zu sein.
Dass dennoch nur vergleichsweise wenige Menschen eine Patientenverfügung errichtet haben, liegt unter anderem daran, dass bei Patienten, Ärzten und auch Juristen noch immer große Unsicherheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen herrscht.
Denn obwohl die Verbindlichkeit der Patientenverfügung sowohl von der Rechtsprechung als auch vom Bundesjustizministerium und Vertretern der Ärzteschaft grundsätzlich anerkannt ist, sind viele Details noch unklar oder umstritten.

Der Gesetzentwurf (Bundestag Drucksache 16/8442) hat die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung zum Ziel und regelt die Verbindlichkeit und die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung.

Im Einzelnen soll folgendes geregelt werden:
•    Bei der Errichtung der Verfügung muss die Schriftform eingehalten werden.
•    Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung zu beachten.
•    Ein in einer Patientenverfügung geäußertes Tötungsverlangen bleibt unwirksam.
•    Bei Zweifeln über den Patientenwillen bedürfen besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

Ob und mit welchem Inhalt diese Initiative Gesetzeskraft erlangt, bleibt abzuwarten. Wer vorsorgen will, kann selbstverständlich bereits jetzt ohne gesetzliche Verankerung eine Patientenverfügung wirksam errichten. Soweit eine Vertrauensperson vorhanden ist, sollte zu deren Gunsten zudem eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung errichtet werden.

Rechtsanwalt Bernfried Rose, LL.M.
Rose & Partner, Rechtsanwälte . Steuerberater
www.rosepartner.de


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