Phishing Mail geöffnet?

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Das bloße Öffnen einer Phishing-Mail stellt keine unmittelbare Gefährdung dar, solange keine Links angeklickt oder Anhänge geöffnet werden. Jedoch sollte man vorsichtig sein, wenn das Mailprogramm automatisch Bilder herunterlädt. Bei Anzeichen einer Phishing-Mail ist es ratsam, ein aktuelles Antivirenprogramm zu nutzen. Ein höheres Risiko besteht, wenn Links in der Mail angeklickt werden, da diese zu manipulierten Websites führen können. In diesem Fall sollte das betroffene Endgerät sofort überprüft und Passwörter geändert werden. Die größte Gefahr geht von geöffneten Anhängen aus, da diese oft Schadsoftware enthalten. Sollte dies passieren, ist es empfehlenswert, das betroffene Gerät nicht weiter zu benutzen und von einem sicheren Gerät aus wichtige Passwörter zu ändern. Generell ist bei Phishing-Mails Vorsicht geboten und präventive Maßnahmen, wie die Nutzung von Antivirensoftware, sind zu empfehlen.

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Das bloße Öffnen einer Phishing Mail

Wer lediglich eine Phishing Mail geöffnet hat, ist noch nicht akut gefährdet, da dadurch weder ein Link angeklickt, noch automatisch der Anhang geöffnet wurde. Der bloße Textinhalt einer Mail ist derzeit nicht geeignet, eine Infizierung des Endgeräts mit einem Trojaner oder einer Schadsoftware zu verwirklichen. 

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Anders sieht die Sache schon aus, wenn das benutzte Mailprogramm automatisch die Bilder herunterlädt, die in einer Mail mitgeschickt werden – die allermeisten Anbieter von Email-Services blocken solche Bildinhalte jedoch zunächst präventiv. 

Wer also eine Phishing Mail geöffnet hat, sprich lediglich die Email angeklickt hat, ist in den allermeisten Fällen dadurch noch nicht Opfer von Phishing geworden. Nichtsdestotrotz sollte ein aktuelles Antivirenprogramm eingerichtet sein, um auf Nummer sicher zu gehen.

Link in der Phishing Mail angeklickt

Wer nicht nur eine Phishing Mail geöffnet, sondern auch einen darin enthaltenen Link angeklickt hat, ist bereits gefährdet. Der Link kann zu einer manipulierten Website führen, die dem Betroffenen suggeriert, es handele  sich um die Website eines seiner Vertragspartner wie etwa einer Onlinebanking-Website zum Login oder der Website zu einem Onlineshop, den der Betroffene häufig nutzt. 

Aber nicht nur dadurch ist eine akute Gefährdung im Sinne von Phishing gegeben, der angeklickte Link kann auch das Infizieren mit einer Schadsoftware zum Ergebnis haben. Diese Infizierungen über Websites erfolgen beispielsweise nicht selten über Java-Scripte oder veraltete Adobe-Programmversionen. 

Wer einen Link in einer Phishing Mail angeklickt hat, sollte umgehend sein Endgerät mittels aktualisierter Antivirensoftware überprüfen und sicherheitshalbe von einem anderen Endgerät die Passwörter zum Onlinebanking und anderen wichtigen Accounts ändern. Solange nicht geklärt ist, ob das Endgerät, mittels welchem der Link angeklickt wurde „safe“ ist, sollten von diesem Endgerät auch nicht mehr Logins in relevante Accounts betrieben werden.

Anhang in der Phishing Mail geöffnet

Die höchste Gefährdungsstufe erreicht derjenige, der eine Phishing Mail nicht nur geöffnet und einen Link angeklickt, sondern den in der Mail beigefügten Anhang geöffnet hat. Der Anhang tarnt sich meist als „Rechnung“ oder anderes Textdokument, ist in Wirklichkeit jedoch Schadsoftware, die sich per Klick durch den Empfänger auf dem Endgerät des Empfängers installiert und verbreitet. 

Ein aktualisiertes Antivirenprogramm kann zwar in vielen Fällen verhindern, dass der verhängnisvolle Klick auf den Anhang einer Phishing Mail tatsächlich zur Installation der Schadsoftware führt, allerdings ist anzumerken, dass die Antivirensoftwares immer nur reagieren können, sprich allerneuste Schadsoftware nicht in 100% der Fälle erkannt wird. 

Sollten Sie in der Phishing Mail den Anhang geöffnet haben, ist zu empfehlen, das Endgerät nicht mehr zu benutzen, bis Sie sichergestellt haben, dass es frei von Schadsoftware ist. Ändern Sie von einem „sauberen“ Endgerät aus Ihre wichtigen Login-Daten wie beispielsweise jene zum Onlinebanking und zu den Onlineshops, die Sie nutzen.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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