PIM Gold: Gläubigerversammlung: Verluste zu erwarten! Ansprüche sichern! Anwalts-Info!

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Bei der insolventen PIM-Gold GmbH findet nun am 28.02.2020 die Gläubigerversammlung in Offenbach statt.

Anleger können hier mit weiteren Informationen zum Insolvenzverfahren rechnen. Das Insolvenzverfahren könnte hier wohl mehrere Jahre dauern, bis es abgeschlossen ist.

Gute Nachrichten sind dabei, dass doch mit einer nennenswerten Insolvenzquote gerechnet werden kann. Die Insolvenzquote könnte Medienberichten und Schätzungen zufolge doch im Bereich 25 – 30 % liegen, was durchaus eine hohe Insolvenzquote wäre.

Nähere Angaben sind dann auf der Gläubigerversammlung in Offenbach vom Insolvenzverwalter zu erwarten.

Allerdings zeigen die obigen Zahlen, dass Anleger trotzdem mit sehr hohen Verlusten rechnen müssen, denn selbst, wenn die Insolvenzquote im optimistischen Bereich und somit bei ca. 30 %, liegen sollte, bedeutet das, das Anleger über 2/3 ihres investierten Geldes verlieren werden.

Anleger sollten daher nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist, denn es zeigt sich ganz klar, dass Anleger alleine über das Insolvenzverfahren ihre Schadensersatzansprüche nicht kompensieren können werden, auch wenn sie auf jeden Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden sollten.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten vom PIM-Gold-Skandal betroffene Anleger daher mögliche Schadensersatzansprüche gegen eventuell in Betracht kommende Verantwortliche prüfen, hier sollte geprüft werden. Im Fokus sind hier neben den Initiatoren, bei denen immer noch der Verdacht besteht, dass sie ein sog. „Schneeballsystem“ betrieben haben könnten, auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Diese schulden sowohl eine anleger- und objektgerechte Beratung, aber auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage und sind dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die Anlageberatung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Anleger haben hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten oftmals, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage.

So wurde in Flyern und Broschüren, die Anlegern ausgehändigt wurden, teilweise ausdrücklich mit „Goldis Schatztruhe – für eine goldene Zukunft Ihrer Kinder“, „das Rhino-Goldkonto – nutzen Sie jetzt schon Ihr Kindergeld, um es in physisches Gold zu tauschen“ usw. geworben, und damit der Eindruck erweckt, dass die Anlagen bei PIM Gold sehr sicher sein sollten.

Auch wurden Anleger oftmals von Vermittlern nicht darauf hingewiesen, dass zweifelhaft ist, ob sie wirklich Eigentümer des erworbenen Goldes werden, denn so ist zumindest zweifelhaft, ob die Anleger Eigentum erworben haben.

Außerdem ist teilweise fraglich, wie die hohen Gewinne erzielt werden sollten, zumal der Goldpreis sich zwischenzeitlich bereits Höchstkursen annäherte.

PIM-Gold-Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre Chancen zu nutzen. Der Fall ähnelt nach Ansicht von Dr. Späth & Partner stark dem Fall einer anderen insolventen Gold-Stiftung, dem Fall der Berliner BWF-Goldstiftung, bei der vor einigen Jahren die Insolvenz eingetreten war und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte schon ca. 200 Anleger erfolgreich gegen die Vermittler außergerichtlich und gerichtlich vertreten hatten. So wurden in dem Fall fast alle von Dr. Späth & Partner vertretenen Fälle von Anlegern gegen Vermittler verglichen oder gewonnen und in den meisten Fällen erhielten die Anleger auch Geld zurück.

Der Vermittler haftet dabei im Fall von Falschberatung mit seinem gesamten Privatvermögen, es kann auch geprüft werden, ob nicht z. B. eine Haftpflichtversicherung vorliegt, die den Schaden übernimmt.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Verantwortlichen übernehmen. Rechtsanwälte wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für rechtsschutzversicherte Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Betroffene PIM-Gold-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002 und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Anlegerschutz tätig sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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