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PIM Gold: Kontakt zu Polizei und Insolvenzverwaltung aufnehmen

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Bei den Gläubigern der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH ist aktuell Geduld gefragt. Voraussichtlich wird das Insolvenzverfahren erst im Dezember eröffnet, sodass derzeit noch keine Ansprüche angemeldet werden können, und auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Vom vorläufigen Insolvenzverwalter wurden nun eigens zu diesem Verfahren eingerichtete E-Mail-Adressen der Insolvenzverwaltung und Polizei bekanntgegeben. 

Stand der Dinge

Derzeit müssen sich die ca. 10.000 geprellten Anleger der insolventen PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und Premium Gold Deutschland (PGD) noch in Geduld üben. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Beginn des ordentlichen Insolvenzverfahrens nicht vor Dezember 2019 zu erwarten. Erst dann können die Gläubiger ihre Ansprüche offiziell anmelden.

Auf der PIM Gold-Website findet sich momentan lediglich eine Bekanntmachung des Insolvenzverwalters, die aktuell (und in Zukunft) über den Stand der Dinge informiert. Viel ist das jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da bisher weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind noch das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Wegen der hohen Anzahl von Gläubigern werden diese auf der Website außerdem explizit gebeten, von Einzelanfragen an die Insolvenzverwaltung abzusehen.

E-Mail-Kontakt zu Polizei

Wer allerdings Hinweise zum Verfahren hat und sich diesbezüglich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung setzen will, der wird auf eine speziell dafür bei der Polizei Hessen eingerichtete E-Mail-Adresse verwiesen, mit der Anweisung:

Sofern Sie mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt treten wollen, können Sie dies über ein eigens dafür eingerichtetes E-Mail-Postfach tun:

gold-zk20.ppsoh@polizei.hessen.de

Bitte machen Sie hierbei folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen,
  • Ihre Postanschrift und
  • Ihre Vertragsnummer(n).

Die Polizei wird Sie kontaktieren und um weitere Informationen bitten, sofern aufgrund Ihrer Angaben ein Verfahrensbezug festgestellt werden kann.

E-Mail-Kontakt zu Insolvenzverwaltung

Wer sich wiederum direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja in Verbindung setzen will, der kann an die E-Mail-Adresse anleger-pim@eisner-rechtsanwaelte.com schreiben. Allerdings wird darauf aufmerksam gemacht, dass Anfragen zum aktuellen Stand der Forderungsanmeldung aufgrund der hohen Zahl an Gläubigern nicht beantwortet werden können.

In derart groß angelegten Insolvenzfällen ist es sowieso ratsam, als Geschädigter jegliche Kommunikation (nicht zuletzt, um die Einhaltung sämtlicher Fristen zu gewährleisten) in die Hände eines Anwalts zu legen. In der Anwaltskanzlei Lenné haben wir schon in zahllosen Insolvenzverfahren die Interessen unserer Mandanten erfolgreich vertreten. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite, um so viel Ihres investierten Geldes zu retten wie möglich. In einer kostenlosen Erstberatung beantworten wir Ihnen hierzu gerne Ihre Fragen.



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