PIM Gold: Schadensersatzchancen für Anleger! Anwälte informieren!

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Anleger in PIM Gold haben derzeit nichts zu lachen.

Bei dem nach eigenen Angaben einem der führenden Anbieter für Goldinvestments in Form von Goldbarren oder in Form von Goldsparplänen in Deutschland, vermisst diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge die Staatsanwaltschaft inzwischen ca. 1,9 Tonnen des Edelmetalls.

Die Geschäftsräume des Anbieters sollen durchsucht worden sein, sämtliche Konten eingefroren worden sein und alle Vermögenswerte beschlagnahmt worden sein. Der PIM-Chef Musut P. soll sich inzwischen in Untersuchungshaft befinden, ihm und einem Anwalt der Firmen soll unter anderem gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden.

Es besteht damit der klare Verdacht, dass Anleger einem betrügerischen Initiator „aufgesessen“ sind und sich große Sorgen um ihr angelegtes Geld machen müssen, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg hinweist.

Sollte demnächst, was aufgrund der obigen Vorkommnisse nicht unwahrscheinlich sein sollte, eine Insolvenz eintreten, so könnten Anleger zwar ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, jedoch fällt eine mögliche Insolvenzquote erfahrungsgemäß nur gering aus und es ist äußerst fraglich, ob die Versprechungen, die einigen Anlegern, die sich inzwischen bei Dr. Späth & Partner gemeldet haben, gemacht wurden, nämlich, dass sie im Insolvenzfall Eigentümer des Goldes sind, wirklich zutreffend sind. 

Für viele Anleger, die teilweise dachten, eine sichere Anlage mit vernünftiger Rendite zu erwerben, sind das absolute Hiobsbotschaften, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist, denn PIM Gold existiert schon seit über 10 Jahren und ein Produkt bei PIM wurde z. B. ausdrücklich als „Kinder Gold Konto“ bezeichnet, womit der Eindruck erweckt wurde, dass es kinderleicht sein soll, das Geld zu vermehren.

Diverse Geschäftsmodelle bei PIM waren schwer nachvollziehbar, wobei auch schon das Branchenportal „Investmentcheck“ darauf hinwies, dass Anlegern von PIM Gold ein von Marktschwankungen unabhängiger Handel mit Goldanteilen versprochen wurde. Wie das funktionieren sollte, blieb jedoch das große Geheimnis von PIM Gold.

Sollte es zur Insolvenz von PIM Gold kommen, so sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre Ansprüche auf jeden Fall zur Insolvenztabelle anmelden.

Zusätzlich sollten Anleger mögliche Schadensersatzansprüche gegen eventuelle in Betracht kommende Verantwortliche prüfen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu:

„Anleger haben, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, teilweise gute Chancen auf Schadensersatz, insbesondere gegen die Vermittler der Anlage: Diese schulden nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden, sondern vor allem auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage und dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die Anlageberatung nicht diesen Vorgaben entsprach.“

Sollten dem Anleger also falsche Versprechungen z. B. zur Sicherheit der Anlage vom Vermittler gemacht worden sein, so könnte der Vermittler vom Anleger dafür haftbar gemacht werden, und der Vermittler wäre dem Anleger zum vollen Schadensersatz im Falle einer Falschberatung verpflichtet. 

In dem sehr ähnlichen Goldbetrugsfall, dem Fall BWF-Stiftung aus Berlin z. B. hatten Dr. Späth & Partner ca. 200 geschädigte Anleger vertreten und konnten zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen diverse BWF-Vermittler vor den Landgerichten Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, OLG Zweibrücken, LG Berlin und Cottbus erstreiten und haben daher sehr viel Erfahrung in der Vertretung von Anlegern bei „geplatzten“ Goldanlagen wie im gegenwärtigen Fall und können hierbei als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland auf große Erfolge verweisen. Das ist umso bemerkenswerter, weil andere Kanzleien im Fall BWF-Stiftung nicht gegen die Vermittler geklagt hatten, sondern z. B. gegen einen involvierten Rechtsanwalt, und hierbei inzwischen etliche Klagen abgewiesen wurden.

„Vor allem die den Vermittlern obliegende Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung ist oftmals ein scharfes Schwert, um eine Vermittlerhaftung zu begründen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth weiter.

Sollte also z. B. ein Vermittler dem Anleger mitgeteilt haben, dass er im Insolvenzfall Eigentümer des Goldes wird, obwohl das gar nicht der Fall sein sollte, dass bei einem Goldsparplan immer Gewinne unabhängig vom Goldkurs gemacht werden können sollten oder z. B. sogar pflichtwidrig eine garantierte Rendite versprochen haben, so hätten Anleger, was immer geprüft werden muss, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler.

Betroffene Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden, um alle ihre Rechte zu wahren und umgehend eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, zumal das Prioritätsprinzip gelten könnte. 

Kleiner Tipp: Betroffene Anleger sollten sich nur an Kanzleien wenden, die auch grundsätzlich gegen die Vermittler vorgehen und dieses nicht von vorneherein ausschließen, denn oftmals hat sich nach derartigen Schadensfällen gezeigt, dass Vermittler sogar mit Kanzleien zusammenarbeiten und die Anleger an solche Kanzleien vermitteln, die gegen die Vermittler gerade nicht vorgehen.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Verantwortlichen übernehmen. Rechtsanwälte wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für rechtsschutzversicherte Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Auch sollte geprüft werden, ob nicht noch andere Verantwortliche wie Hintermänner, Treuhänder oder gar Gutachter haftbar gemacht werden können.

PIM-Gold-Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre Chancen zu nutzen. Dr. Späth sind seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Anleger -und Verbraucherschutz tätig und damit mit Schadensfällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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