PKW-Halter bleibt auf Schäden durch steinwerfende Kinder sitzen

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Das Amtsgericht (AG) München hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, den nur das Leben schreiben kann. Zwei Kindergartenkinder testeten ihre Reichweite im Steinewerfen – und suchten sich als Ziel die parkenden Autos vor ihrem Kindergartenzaun. Die Armmuskeln gaben offensichtlich schon einiges her, denn sie trafen und erzeugten an einem Pkw einen Schaden von 2.335 €.

Der Halter des PKW suchte nun jemanden, der ihm den Schaden ersetzen würde. Die Kinder selbst hafteten nicht, weil sie zu jung waren. Die Eltern der Kinder ebenfalls nicht, denn ihnen konnte keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden, schließlich hatten sie die Kinder im Kindergarten abgegeben. Also richtete sich der Halter mit seiner Klage gegen den Träger des Kindergartens, weil die Erzieher ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen wären.

Das AG München sah das anders. Die Kinder waren regelmäßig darüber belehrt worden, dass keine Gegenstände über den Zaun geworfen werden dürfen. Außerdem sei in der Regel bei Fünf- bis Sechsjährigen eine permanente Überwachung nicht mehr geboten. Wenn bisher keine Auffälligkeiten zu beobachten gewesen seien, genüge eine Kontrolle in Abständen von 15 bis 30 Minuten. Der Pkw-Halter muss seinen Schaden somit selbst zahlen, die Versicherung des Kindergartens, der Eltern oder der Kinder wird jedenfalls nicht für die Summe einstehen – somit ein klassischer Fall von „Shit happens“.



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