Playboy-Häschen: Abmahnung durch Kanzlei Unit4 IP

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP aus Stuttgart vor, die eine Verletzung von Markenrechten der Playboy Enterprises International Inc., Beverly Hills, USA, behauptet und verfolgt. Wir haben bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der Playboy Enterprises International Inc. berichtet, vgl. u. a.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-playboy-haeschen-von-unit-ip-markenrecht_103607.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-nutzung-des-playboy-haeschens-durch-kanzlei-unit-ip_154795.html

Was wirft Unit4 IP dem Abgemahnten für die Playboy Enterprises Inc. vor?

Kern des Vorwurfs ist der Verkauf von T-Shirts, auf welchen Häschenköpfe abgebildet seien, welche „erkennbar“ der Bildmarke „Häschenkopf“ der Playboy Enterprises Inc. nachgebildet seien. 

Aufgrund der Nähe zur Bildmarke bestünde Verwechslungsgefahr, zumal der verwendete Kopf dieselbe Silhouette und Ohren habe, zudem mit einer Fliege abgebildet sei. Aufgrund des Gesamteindrucks sei von Verwechslungsgefahr auszugehen, insbesondere auch angesichts der Bekanntheit der Playboy-Marke. 

Durch das Anbieten der T-Shirts mit abgewandeltem Häschenkopf werde die Wertschätzung und Unterscheidungskraft der bekannten Marke ausgenutzt und beeinträchtigt. 

Was fordern die Playboy Enterprises Inc. und Unit4 IP?

Die Playboy Enterprises Inc. fordert über ihre Anwälte von Unit4 IP die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Muster der Abmahnung bereits beigefügt ist. 

Weiter wird die Kostenübernahme für die Einschaltung der Anwälte von Unit4 IP gefordert, hier aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR (entspr. knapp 2.000,00 EUR netto). Darüber hinaus wird gefordert Auskunft zu erteilen über Umsatz und Lieferanten. 

Der Auskunftsanspruch soll zum einen das Trockenlegen des Vertriebs innerhalb der Lieferkette ermöglichen und bereitet im Allgemeinen eine Schadenersatzforderung vor. Zuletzt wird die Übersendung der streitgegenständlichen Ware zur Vernichtung gefordert. 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Wir kennen die Abmahnungen der Playboy Enterprises Inc. und vertreten diesbezüglich seit 2014 Mandanten. 

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Gerne können Sie uns auch die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


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