Plus Token: Anleger sollten nun ihre rechtlichen Ansprüche prüfen! Anwälte informieren!

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Anleger des asiatischen Wallet-Betreibers „Plus Token“ werden seit Monaten im Unklaren darüber gelassen, was mit ihren investierten Geldern passiert ist und sollten nun alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, meint die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg.

Plus Token hatte wohl über 3 Mrd. US-Dollar bei Anlegern weltweit „eingesammelt“, allein bei deutschen Anlegern könnte ein zwei- oder gar dreistelliger Millionenbetrag von Anlegern angelegt worden sein. Es wird immer wahrscheinlicher, dass bei Plus Token lediglich ein Pyramidensystem betrieben wurde oder gar ein „Exit scam“ durchgeführt wurde. Plus Token hatte dabei den Anlegern hohe monatliche Renditen versprochen von oftmals 9 oder gar mehr Prozent monatlich.

Schon seit einigen Monaten konnten die Anleger keine Gelder mehr aus ihrer Wallet abheben, im Internet machten sich Gerüchte breit, dass bei Plus Token ein sog. „Exit scam“ stattgefunden haben soll, die Betreiber also mit den Anlegergeldern verschwunden sein sollen. Beschwichtigungsversuche von Vermittlern und Beratern und anderen Personen, die immer wieder beschwörend die Anleger zu beruhigen suchten, wie „Es geht bald weiter“ oder „Es handelt sich um Serverprobleme, die bald behoben werden sollen", haben sich als Trugschluss herausgestellt. Weiterhin brodelte inzwischen die Gerüchteküche, dass diverse Verantwortliche auf Vanuatu verhaftet worden sein.

Betroffene sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend fachanwaltliche Schritte einleiten und hierbei alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. So ist durchaus denkbar, dass an den Gerüchten, dass diverse Verantwortliche verhaftet worden sein sollen, „etwas dran“ ist und somit auch bestenfalls Gelder sichergestellt werden konnten.

In diesem Fall könnten Anleger versuchen, auf diese sicher gestellten Gelder im Wege der „Rückgewinnungshilfe“ zuzugreifen. Hierbei könnte auch Eile geboten sein, weil das Prioritätsprinzip gelten könnte, d. h., wer zuerst kommt, „mahlt“ zuerst.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weisen Betroffene daraufhin, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein Tätigwerden übernehmen, Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für die Anleger.

Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.


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