Plus Token: Gelder sicher gestellt! Anleger können handeln! Anwaltsinfo!

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In die Angelegenheit des asiatischen Wallet-Betreibers „Plus Token“, der Anlegern eine hohe monatliche Rendite von ca. 9 % oder mehr versprochen hatte und bei dem wohl lediglich ein Pyramidensystem betrieben wurde oder gar ein „Exit scam“ durchgeführt wurde, kommt nun offensichtlich Bewegung, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist: 

Unbestätigten Berichten zufolge wurden nun diverse Verantwortliche von Plus Token mit einem Urteil des chinesischen "Yancheng Intermediate People´s Court" nicht nur zu langen Haftstrafen verurteilt, sondern auch Gelder aus dem mutmaßlichen Plus Token-Scam beschlagnahmt, und zwar angeblich Gelder in Milliardenhöhe (siehe z.B. Coinratgeber vom 27.11.2020).  

Sollten sich diese Berichte als wahr bestätigen, so könnten Anleger versuchen, auf diese sicher gestellten Gelder im Wege der sog. „Rückgewinnungshilfe“ zuzugreifen. Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten auch empfehlenswert und Geschädigte sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend tätig werden, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und eventuell laufende Fristen einzuhalten.  Hierbei könnte auch Eile geboten sein, weil in China das sog. Prioritätsprinzip gelten könnte, was bedeuten könnte, dass, wer zuerst kommt, zuerst bedient wird.

Der Versuch, investierte Gelder über die "Rückgewinnungshilfe" zurück zu erhalten, wird für geschädigte Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner vermutlich der einzige vernünftige und aussichtsreiche Weg sein, um angelegte Gelder zurück zu erhalten, da die Chance, von weiteren Verantwortlichen, Vermittlern oder Tippgebern Gelder zurück zu erhalten, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gering sein dürfte. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weisen Betroffene daraufhin, dass Rechtsschutzversicherungen teilweise die Kosten für ein Tätigwerden übernehmen, Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für die Anleger.

Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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