POC Zwei GmbH & Co. KG: Müssen die Anleger zahlen?

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Die Fondszeichner des POC Zwei GmbH & Co. KG haben im Juli 2015 ein Rundschreiben von der Fondsgeschäftsführung erhalten. Damit werden die Anleger zur Rückzahlung von bereits erhaltenden Ausschüttungen sowie zu weiteren Zahlungen aufgefordert.

Finanzprobleme bei der COGI L.P.
Die Fondsgeschäftsführung erklärt dieses mit gravierenden Finanzproblemen bei der kanadischen Objektgesellschaft COGI L.P.. Der immer noch vorherrschende Preisverfall am Öl- und Gasmarkt habe dazu geführt, dass die finanzierende Bank die Kredite der Objektgesellschaft im Juni fällig gestellt habe. Die Bank verlange die kurzfristige Rückzahlung des Gesamtkredites und drohe darüber hinaus die Verwertung der Öl- und Gasgebiete an. Man sei daher unabhängig von einer eventuellen Erholung des Öl- und Gaspreises zu einer sehr kurzfristigen Lösung des Finanzierungsproblems gezwungen.

Anleger sollen zahlen 
Mit dieser Begründung sollen die Auszahlungen an die Anleger nicht nur ausgesetzt bleiben; vielmehr sollen die Anleger die erst in 2013 geleisteten Auszahlungen erstatten. Darüber hinaus fordert die Fondsgeschäftsführung die Erstattung von bislang verauslagten persönlichen Steuerberatungskosten der Anleger. Allerdings soll selbst nach diesen Zahlungen ein Finanzierungsdelta übrig bleiben. Die Anleger sollten daher über weitere einschneidende Maßnahmen abstimmen.

Unser Rechtstipp:
Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät den betroffenen Anlegern, den Zahlungsaufforderungen nicht vor einer eingehenden Prüfung ihrer Berechtigung nachzukommen. Schließlich sind Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft grundsätzlich nicht gehalten, Nachschüsse zu leisten. Allerdings kann eine derartige Erstattungspflicht in den zu Grunde liegenden Gesellschaftsverträgen verankert werden. Dann muss diese Regelung allerdings selbst wirksam sein. Ob dies der Fall ist, lässt sich am besten mithilfe eines kompetenten Fachanwalts für Bank-und Kapitalmarktrecht überprüfen.


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