Veröffentlicht von:

Porno-Unternehmer wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 19.12.2016 einen angeklagten Porno-Unternehmer wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er als Bewährungsauflage einen Geldbetrag in Höhe von 150.000 Euro zahlen.

Im vorliegenden Fall gab der 38-jährigen Angeklagte im Rahmen der Hauptverhandlung zu für die Jahre 2005 bis 2010 keine Einkommens- und Gewerbesteuererklärung bei seinem zuständigen Finanzamt Aachen abgegeben zu haben. Damals betrieb er über eine Firma IT-Consulting. Zwar wurde die Steuerschuld seitens der Finanzamts geschätzt und vom Angeklagten letztendlich auch beglichen, jedoch waren seine Einkünfte im besagten Zeitraum höher als die Schätzung. Die Staatsanwaltschaft ging im Jahr 2009 von gewerblichen Einkünften in Höhe von 476.000 Euro aus, das Finanzamt ging in der Schätzung lediglich von 110.000 Euro aus. Insgesamt summierte sich der Steuerschaden so auf rund 680.000 Euro. Der Angeklagte hatte das Geld bereits vor dem Prozess nachgezahlt und auch dabei geholfen, die korrekten Beträge zu ermitteln.

Gegen den Angeklagten wurde bereits 2015 ein Steuerstrafverfahren gegen eine Geldauflage eingestellt

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte einsichtig und reuig. Seine steuerlichen Pflichten sei „zum Teil aus dem Blickfeld geraten“, zum Teil sei er auch „verdrängt“ worden, so sein Verteidiger.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema