Porsche-Aktie: Schadensersatz für Porsche-Aktionäre - VW-Abgas-Skandal - Sammelklage, Cayenne, Ad-hoc

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Sachstand:

Nachdem im September 2015 bekannt wurde, dass VW die Abgaswerte seiner Diesel-Fahrzeuge manipuliert hat und weltweite Strafzahlungen Milliardenhöhe drohen, weitet sich der „Abgas-Skandal“ nunmehr immer weiter aus. Es sind nunmehr neben Diesel-PKW auch zahlreiche Benzin-Motoren von Unregelmäßigkeiten betroffen. Insbesondere sind nunmehr auch Autos der Porsche AG in den Fokus geraten. 

Nach Angaben der US-Behörde EPA wurden bei bestimmten Diesel-Modellen der Marken VW, Audi und auch Porsche der Modelljahrgänge 2014 bis 2016 Drei-Liter-Dieselmotoren verbaut, die die erlaubten EPA-Grenzwerte bis zu neunmal übertreffen. Im Einzelnen handele es sich um Fahrzeuge der Typen VW Touareg (2014), Porsche Cayenne (2015) sowie die Audi-Modelle A6 Quattro, A7 Quattro, A8, A8L und Q5 (2016). Diese Vorwürfe hat die US-Behörde am 02.11.2015 schriftlich gegenüber VW erhoben.

Nachdem die Volkswagen Aktie zeitweise bereits mehr als 40 % verloren hatte, ist nunmehr auch die Aktie der Porsche Automobil Holding SE extrem eingebrochen. 

Für Aktionäre mit Porsche SE-Vorzugsaktien stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Porsche SE geltend gemacht werden können. Wir sind der Ansicht, dass betroffene Aktionäre diese erheblichen Verluste nicht hinnehmen müssen. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist derzeit nicht von einer zeitnahen Kurserholung auszugehen. Es besteht vielmehr die Befürchtung, dass aufgrund der Umsätze aus dem US-Markt, der Aktienkurs durch die dortigen Ermittlungen weiter in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Aufgrund der Manipulationen der Dieselmotoren und der unterlassenen Information des Kapitalmarktes und der Öffentlichkeit, können geschädigte Aktionäre Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gerne können Sie uns kostenfrei eine Online-Anfrage zukommen lassen (siehe: www.rae-bogdanow.de/online-anfrage) oder den ausgefüllten Fragebogen (erhältlich unter: www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Volkswagen-Aktien-Abgas-Skandal.pdf) per E-Mail oder Telefax zusenden.

Schadensersatzansprüche für Inhaber von Porsche SE Aktien:

Inhabern von Porsche SE-Vorzugsaktien stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen nicht ausreichender bzw. unterlassener Veröffentlichung von Ad-Hoc-Mitteilungen und Insiderinformationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu. Schadensersatzansprüche ergeben sich hier insbesondere aus § 15 WpHG und § 37 b WpHG.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2011 entschieden (Urteil des BGH vom13.12.2011 – XI ZR 51/10), dass Anleger nicht nur den Kursdifferenzschaden geltend machen können, sondern ebenso den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts, was einer kompletten Rückgängigmachung des Aktienerwerbs gleichstehen würde. Für diesen Schaden ist es völlig unerheblich, ob die Papiere verkauft wurden oder bis wann sie im Depotbestand waren, entscheidend ist allein, dass sie nach Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft worden sind. Aktionäre, die seit Juni 2008 Aktien erworben haben, sollten daher ihre möglichen Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung 

Sobald uns Ihre Unterlagen nebst Fragebogen vorliegen, würden wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zukommen lassen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufs der Aktien verfügen, ist diese zudem regelmäßig verpflichtet Kostendeckungsschutz für die weitere Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewähren. Im Rahmen unserer Vertretung rechnen wir ausschließlich Kosten ab, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, damit Sie keinerlei Kostenrisiko haben.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Sie können uns gerne per E-Mail oder über unsere Webseite eine unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden – www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den Fragebogen „Volkswagen AG - Abgas-Skandal-Aktien“ – www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Volkswagen-Aktien-Abgas-Skandal.pdf – ausfüllen und uns per E-Mail, Post oder Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit – gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg



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