Porsche Cayenne im Abgasskandal: Audi muss Schadenersatz leisten

  • 2 Minuten Lesezeit

Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die größeren Dieselmotoren mit 3 bzw. 4,2 Litern Hubraum produziert und steht dementsprechend für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das gilt nicht nur für betroffene Audi-Modelle, sondern z.B. auch für den Porsche Cayenne, wie auch ein Urteil des OLG Schleswig vom 15. Februar 2022 zeigt. Das OLG verurteilte Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne mit 4,2-Liter-Dieselmotor (Az.: 7 U 41/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2016 als Neufahrzeug erworben. 2020 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das KBA hatte u.a. bemängelt, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird, um die Grenzwerte für den Emissionsausstoß einzuhalten. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Das folgende Software-Update ließ der Kläger zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, dass Audi als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Wie das OLG Schleswig haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Audi sich im Abgasskandal bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Auge behalten werden. Viele Audi- und Porschefahrer haben den Rückruf für ihr Fahrzeug im Laufe des Jahres 2019 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können ihre Schadenersatzansprüche daher Ende 2022 verjähren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal





Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema