Porsche Cayenne und der Rückruf ALA1 – Rechtsrat einholen

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Wer einen Porsche kauft, legt viel Geld auf den Tisch. Für den Kaufpreis erhält man dann, so die Annahme, ein technisch hochwertiges, ausgereiftes Produkt, das die Versprechen des Herstellers einlöst. In der Vergangenheit konnte man auch davon ausgehen, dass die Kunden nicht enttäuscht werden. Bedauerlicherweise ist aber auch Porsche Teil des „Dieselskandals“. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei Porsche-Dieselmodellen illegale Abschalteinrichtungen gefunden. Der neueste Rückruf betrifft den Cayenne mit 4,2 Litern Hubraum.

Mehrere Rückrufe für den Cayenne: Code AH09 und Code ALA1

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits 2017 bei den 3,0-Litermaschinen illegale Software gefunden und im gleichen Jahr einen Rückruf erzwungen, seinerzeit zu dem Code AH09. 2018 wurden dann auch bei der 4,2-Litermaschine illegale Abschalteinrichtungen gefunden. Alle diese Einrichtungen haben immer den gleichen offenkundigen Zweck: In der Prüfsituation sollen günstige, rechtmäßige Schadstoffemissionen vorgegaukelt werden, die im normalen Fahrbetrieb weit übertroffen werden. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete auch bei der 4,2-Litermaschine an, dass Porsche ein korrigierendes Update entwickeln muss. Das gelang Porsche hier offenbar erst im Januar 2020. Wer also ein Schreiben von Porsche erhält, in dem von einem Rückruf und von dem Code ALA1 die Rede ist, weiß Bescheid: Er besitzt einen Wagen mit illegaler Software, und Porsche hat weit über ein Jahr gebraucht, um diesen Fehler zu korrigieren. Die lange Entwicklungszeit spricht dafür, dass der Fehler tief im System liegt und die Korrektur nicht ohne Folgen für den Wagen insgesamt bleiben wird. Das Korrektur-Update dürfte sich nachteilig auf Leistung, Verschleiß und Wertentwicklung auswirken.

Klagen gegen Porsche sind erfolgversprechend

Porsche-Besitzer müssen das alles nicht klaglos hinnehmen. Ein Käufer kann von Porsche Schadensersatz verlangen. Die illegale Abschalteinrichtung ist als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu werten, § 826 BGB. Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage erhalten Porsche-Besitzer den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug zurück. Vom Kaufpreis ziehen die Gerichte in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab. Vor Gericht kann auch ein Vergleich möglich sein, bei dem der Kläger den Wagen behält und eine Einmalzahlung bekommt. 

Vorhandene Rechtsschutzversicherungen müssen i. d. R. eintreten.

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Foto(s): Stefan Schweers

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